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Mindestlohn auch für ausländische LKW-Fahrer? Die EU-Kommission ist dagegen.

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Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer: EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Der Mindestlohn soll in Deutschland auch für ausländische Lkw-Fahrer gelten. Das sieht die EU-Kommission anders und fürchtet um das "reibungslose Funktionieren" des Binnenmarktes.

Die EU-Kommission hat im Streit um den Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Auch wenn Brüssel grundsätzlich die Einführung von Mindestlöhnen in der EU unterstütze, bewirke die deutsche Regelung "eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs", erklärte die Kommission am Dienstag. Gegen den Mindestlohn für ihre Lkw-Fahrer hatten unter anderem Nachbarländer wie Polen oder Tschechien protestiert.

Der Anfang des Jahres eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro soll laut Bundesregierung auch für ausländische Lkw-Fahrer gelten, die auf deutschen Straßen unterwegs sind. Die Kommission erklärte dagegen, für den Transitverkehr und bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen würden durch die Mindestentlohnung "unangemessene Verwaltungshürden" geschaffen und damit das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes behindert.

"Für uns geht es einerseits um die Verhältnismäßigkeit", sagte ein Kommissionssprecher. "Der bürokratische Aufwand ist aus unserer Sicht viel höher als die zu erwartende positive Entwicklung beim Lohn für die Fahrer." Demnach könnte die Kontrolle der Mindestlohnregeln "Verzögerungen an den Grenzen hervorrufen", weil die ausländische Unternehmen ihre Tätigkeit beim deutschen Zoll mit besonderen Formularen anmelden müssen. Hinzu komme die Einschränkung des freien Warenverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit.

Brüssel glaubt, dass es "angemessenere Maßnahmen" gibt, "die zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs ergriffen werden können". Die Kommission gab Deutschland nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente zu antworten. Danach kann Brüssel über weitere Schritte entscheiden und Deutschland gegebenenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Ergebnis eines solchen Verfahrens kann ein Bußgeld sein oder auch die bloße Anweisung, die Rechtslage zu ändern.

Die Bundesregierung hatte Ende Januar nach den Protesten der Nachbarländer bereits die Geltung des Mindestlohns für reine Transitfahren vorerst ausgesetzt. Im März hatten dann 14 Spediteure aus Österreich, Polen und Ungarn auch Verfassungsbeschwerde
in Karlsruhe gegen den Mindestlohn eingereicht.

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