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EU-Chefdiplomat Josep Borrell und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron beim EU-Gipfel in Brüssel

© Evelyn Hockstein/Reuters

„Kriegsverbrechen müssen sofort aufhören“: EU-Staaten beschließen Solidaritätsfonds für die Ukraine

Der Fonds soll auch zum Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg genutzt werden. Russland wirft die EU erstmals öffentlich Kriegsverbrechen vor.

Die EU-Staaten haben zur finanziellen Unterstützung der Ukraine den Aufbau eines Solidaritätsfonds beschlossen. Das geht aus einer in der Nacht zum Freitag beim Gipfeltreffen in Brüssel veröffentlichten Erklärung der Staats- und Regierungschefs hervor.

In dem Text heißt es: „Angesichts der Zerstörungen und enormen Verluste, die der Ukraine durch die militärische Aggression Russlands entstanden sind, verpflichtet sich die Europäische Union, die ukrainische Regierung bei ihrem unmittelbaren Bedarf und nach Beendigung des russischen Angriffs beim Wiederaufbau einer demokratischen Ukraine zu unterstützen.“

Zur Beschaffung von Mitteln für den Fonds soll zu gegebener Zeit eine Geberkonferenz organisiert werden. Zudem sind internationale Partner eingeladen, sich bereits an der Entwicklung des Fonds zu beteiligen.

Ins Gespräch gebracht hatte den Solidaritätsfonds Ende vergangener Woche EU-Ratspräsident Charles Michel nach einem Telefonat mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.

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Als Grund wurde genannt, dass die Ukraine Zugang zu internationaler Liquidität benötige, um den Import von Gütern des täglichen Bedarfs und militärischer Ausrüstung zu finanzieren. Unter den derzeitigen Umständen sei das Land nicht in der Lage, Anleihen auf dem internationalen Finanzmarkt auszugeben. Auch private Investitionen würden abgezogen.

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Der Fonds soll den Angaben zufolge zunächst das Funktionieren der Behörden sowie die Fortsetzung der Verteidigungsbemühungen gegen Russland und Nothilfe sicherstellen. Langfristig könnten dann massive Investitionen für den Wiederaufbau der Wirtschaft finanziert werden, um die Ukraine wirtschaftlich im Westen zu verankern.

In der Vergangenheit hat die EU unter anderem schon einen Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika eingerichtet, um die Ursachen von Vertreibung und irregulärer Migration anzugehen und zu einer besseren Migrationssteuerung beizutragen. Für ihn wurden von den EU-Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten und anderen Gebern allein bis Mitte 2020 fast fünf Milliarden Euro bereitgestellt.

Die EU wirft Russland in er Gipfelerklärung außerdem vor, in der Ukraine Kriegsverbrechen zu begehen. Russland greife die Zivilbevölkerung an und ziele unter anderem auf Krankenhäuser, Schulen und Schutzräume, heißt es. „Diese Kriegsverbrechen müssen sofort aufhören.“

Am Mittwoch hatte die US-Regierung russischen Truppen in der Ukraine erstmals offiziell Kriegsverbrechen vorgeworfen. „Unsere Einschätzung stützt sich auf eine sorgfältige Prüfung der verfügbaren Informationen aus öffentlichen und geheimdienstlichen Quellen“, teilte US-Außenminister Antony Blinken mit. US-Präsident Joe Biden nahm am Donnerstag zeitweise als Gast an dem EU-Gipfel teil.

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Kriegsverbrechen sind Verstöße gegen das Völkerrecht, gegen die vor dem Internationalen Strafgerichtshof geklagt werden kann. Zu Kriegsverbrechen gehören etwa das gezielte Töten von Zivilisten sowie das Aushungern der Zivilbevölkerung, die Behinderung humanitärer Hilfe und der Einsatz atomarer oder chemischer Waffen.

In ihrer Erklärung des Gipfels vor zwei Wochen in Versailles hatte die EU noch darauf verzichtet, den Begriff „Kriegsverbrechen“ ausdrücklich zu benutzen. Auch damals war jedoch von „willkürlichen Angriffen auf die Zivilbevölkerung und zivile Objekte“ die Rede. „Die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine verstößt grob gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.“

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In der Abschlusserklärung des aktuellen Gipfels heißt es nun, dass Russlands Aggression gegen die Ukraine das Völkerrecht eklatant verletze und zu massiven Verlusten an Menschenleben und Verletzungen der Zivilbevölkerung führe. Die Verantwortlichen und ihre Helfer würden im Einklang mit dem Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen werden.

Man werde weiter koordinierte politische, finanzielle, materielle und humanitäre Unterstützung für die Ukraine leisten. Zudem sei man bereit, rasch weitere koordinierte starke Sanktionen gegen Russland und Belarus zu beschließen. Jeder Versuch, die bereits beschlossenen Sanktionen zu umgehen oder Russland anderweitig zu helfen, müsse gestoppt werden.

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