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Nach dem geplanten Zuwanderungsgesetz dürfen Auszubildende während ihrer Lehre und zwei Jahre danach nicht abgeschoben werden.

© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Laut Medienbericht: Entwurf für Zuwanderungsgesetz steht

Wer einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann, darf in Deutschland arbeiten. So steht es offenbar im geplanten Zuwanderungsgesetz.

Union und SPD haben sich einem Medienbericht zufolge auf die konkrete Ausgestaltung des geplanten Zuwanderungsgesetzes geeinigt. Das Bundesinnenministerium habe den Referentenentwurf am Montag in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstagsausgabe).

Zuvor hätten sich die drei hauptsächlich mit dem Thema befassten Ministerien für Inneres, Arbeit und Wirtschaft untereinander abgestimmt. Demnach ist der Kabinettsbeschluss für den 19. Dezember geplant. Die Große Koalition hatte sich Anfang Oktober nach langen Auseinandersetzungen auf die Grundzüge eines Gesetzes für den erleichterten Zuzug ausländischer Arbeitskräfte verständigt.

Laut "Süddeutscher Zeitung" soll in Zukunft jeder in Deutschland arbeiten dürfen, der einen Arbeitsvertrag "und eine anerkannte Qualifikation" vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob nicht ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, fällt demnach weg, ebenso die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe.

Wer eine Berufsausbildung hat, soll für die Stellensuche einreisen dürfen

Wer eine Berufsausbildung hat, soll zudem für eine befristete Zeit für eine Stellensuche einreisen dürfen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf den Referentenentwurf. Diese Regelung soll zunächst fünf Jahre lang probeweise gelten. Möglich wird demnach ebenfalls ein Aufenthalt, um sich weiter zu qualifizieren. Künftig sollen zudem einheitliche Standards für die sogenannte "Drei-plus-zwei-Regelung" gelten, wonach Auszubildende während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen.

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Der Entwurf sieht zudem "klare Kriterien für einen verlässlichen Status" derjenigen Geduldeten vor, die arbeiten, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Voraussetzung für diese zweijährige "Beschäftigungsduldung" ist, dass die Betroffenen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Die Frage des Umgangs mit geduldeten, gut integrierten Flüchtlingen war eines der großen Streitthemen zwischen Union und SPD. Die SPD konnte sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, Flüchtlingen mit einem Arbeitsplatz bei einem negativen Asylbescheid einen "Spurwechsel" in das Einwanderungsrecht zu ermöglichen. (AFP)

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