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Das stillgelegte Kernkraftwerk Isar 1 (l) und 2.

© dpa/Armin Weigel

„Unkenrufe haben sich nicht bewahrheitet“: Habeck weist Vorwürfe zu Atomausstieg und Geheimwissen zurück

Einem Medienbericht zufolge sollen wichtige Informationen zum Atomausstieg Robert Habeck nicht erreicht haben. Am Freitag weist Habeck die Anschuldigung zurück: Es gebe kein Geheimwissen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat Kritik an der Entscheidungsfindung zum Atomausstieg zurückgewiesen.

Habeck sagte am Freitag vor Beginn einer Sondersitzung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie, ein Jahr nach dem Atomausstieg hätten sich alle „Unkenrufe“ nicht bewahrheitet. Die Energieversorgung sei komplett gesichert, die Strompreise am Handel seien heruntergegangen. „Wir sind super durch die Krise gekommen.“

Habeck weist Vorwürfe zu Geheimwissen zurück

Auslöser der Sondersitzung ist ein Bericht des Magazins „Cicero“. Demnach sollen sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltministerium im Frühjahr 2022 interne Bedenken zum damals noch für den folgenden Jahreswechsel geplanten Atomausstieg unterdrückt worden sein.

Alle Unkenrufe haben sich nicht bewahrheitet, die Preise sind runter.

Robert Habeck, Grüne

Wichtige Informationen hätten Habeck nicht erreicht. Habeck sagte, die Annahme, es habe eine Art Geheimwissen gegeben, das ihn nicht erreicht habe, sei falsch.

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Auch Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) wies vor einer Sondersitzung des Umweltausschusses Vorwürfe zurück. „Mir geht es darum, dass wir die nukleare Sicherheit in unserem Land jederzeit gewährleisten können.“

Habeck sagte, entscheidend sei, dass er in den wirklich relevanten Runden immer die richtigen Fragen stellen konnte. Dies seien die Runden mit den Kraftwerksbetreibern gewesen. „Das ist auch dokumentiert und schriftlich vorlegbar, dass diese auch beantwortet wurden.“ Im März 2022 hätten die Betreiber der Atomkraftwerke mitgeteilt, dass die Brennelemente „ausgelutscht“ gewesen seien.

Hin und Her um AKW-Laufzeiten

Wirtschafts- und Umweltministerium hatten sich im März 2002 in einem Prüfvermerk gegen eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ausgesprochen. Beide Ministerien hatten geprüft, ob und inwiefern eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken – angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und der aktuell hohen Importabhängigkeit von Russland – zur Energiesicherheit beitragen würde.

Später war der Betrieb von drei Atomkraftwerken zur Sicherung der Stromversorgung doch noch bis Mitte April 2023 verlängert worden. (dpa)

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