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Brauche ich eine Wärmepumpe? Spätestens 2028 wissen alle Bescheid!

© Imago/Achim Duwentäster

Bis 2028 Gewissheit – spätestens: Koalition einigt sich auf Details der kommunalen Wärmeplanung

Die Ampel-Koalition hat sich auf die kommunale Wärmeplanung geeinigt. Großstädte haben bis 2026, Kleinstädte bis 2028 Zeit, einen Plan vorzulegen. Die Bürger sollen dadurch Klarheit bekommen.

Die Ampel-Koalition hat sich auf letzte Details zur kommunalen Wärmeplanung verständigt.

Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP einigten sich nach eigenen Angaben auf Änderungen an dem Gesetzentwurf, der bereits an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll.

Parlamentarier der Koalition hoben am Dienstag vor allem die Technologieoffenheit hervor. „Ob Biomasse, Fern- oder Nahwärme - alle verfügbaren Energieträger können genutzt werden“, versicherte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz. Die Wärmeversorgung müsse „zur Region passen“, ergänzte FDP-Fraktionsvize Carina Konrad.

Die vorgesehenen Regelungen sollen das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, ergänzen. Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, werden Hauseigentümer verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen.

Großstädte sollen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte haben zwei Jahre länger Zeit. Dann wissen die Bürger, ob ihr Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie etwa über den Einbau einer Wärmepumpe für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen.

Die Grünen-Abgeordnete Karoline Otte sprach von einem Gesetz, das die Wärmewende vorantreibe. Ihre Partei kämpfe für die Einhaltung der Klimaziele, versicherte Otte. „Gleichzeitig muss die Wohnung für alle in Zukunft warm bleiben.“ (dpa)

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