zum Hauptinhalt
Ein 19-jähriger Afghane arbeitet in Leipzig an der Verdrahtung eines Schaltschranks.

© picture alliance / Monika Skolim

Einwanderungsgesetz: Deutschlands neue Körpersprache

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Zeichen einer Willkommenskultur. Ein Gastbeitrag.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) nimmt einen Paradigmenwechsel vor: Es erklärt die Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern zum Normalfall. Im Gesetz vorgesehen ist eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu einer Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt. Was sich nach einer rechtstechnischen Nebensächlichkeit anhört, stellt ein jahrzehntelanges Grundprinzip des deutschen Ausländerrechts vom Kopf auf die Füße.

Bislang ist es Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten, die sich in Deutschland legal aufhalten, grundsätzlich verboten zu arbeiten. Von dieser Regel wurden allerdings im Laufe der Zeit zahlreiche Ausnahmen formuliert, die es verschiedenen Gruppen gestatten, erwerbstätig zu sein. Durch das FEG wird diese Realität nun auch rechtlich nachvollzogen: Künftig gilt der Grundsatz, dass eine Erwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern gestattet ist. Von dieser Regel werden dann, wo erforderlich, Ausnahmen formuliert.

Das FEG macht damit so etwas wie eine rechtliche Entschlackungskur möglich. Zahlreiche Normen, die erforderlich waren, um bestimmten Gruppen von in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen eine Erwerbstätigkeit abweichend von dem Grundsatz des Arbeitsverbots doch zu gestatten, können ersatzlos gestrichen werden. Wichtiger aber noch als dieser Beitrag zum Abbau rechtlicher Komplexität im Migrationsrecht ist das damit verbundene Signal. Denn Gesetze sind nun einmal mehr als die darin kodifizierten kollektiv bindenden Regelungen. Sie sind, so hat dies Rita Süssmuth einmal bezeichnet, Teil der "Body Language" eines Landes. In ihnen drückt sich die grundsätzliche Haltung eines Landes gegenüber Einwanderung aus.

Das FEG betrachtet die Erwerbstätigkeit von in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen nun nüchtern als Normalfall. Damit werden eine gesteuerte und dabei an den Interessen des Einwanderungslandes ausgerichtete Einwanderung und die Erwerbstätigkeit der Eingewanderten für Deutschlands Wirtschaft und Deutschlands Wohlstand als wichtig eingestuft. Indem es selbstverständlich von diesem Nutzen ausgeht, erkennt es die Leistung der Ausländerinnen und Ausländer an. Das FEG reiht sich hier in die Einwanderungsgesetze anderer Einwanderungsländer ein: Einwanderungsgesetze sind überwiegend am Nutzen für die aufnehmende Gesellschaft ausgerichtet.

Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Vorsitzender des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR).

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false