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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) neben Olaf Scholz (SPD)

© Michael Kappeler/dpa

Differenzen in der Koalition: Jahressteuergesetz wird vertagt

Es hakt zwischen Union und SPD: Ein größeres Steuervorhaben - inklusive Förderung der E-Mobilität - geht verspätet durch den Bundestag. Die Opposition spottet.

Das Jahressteuergesetz, mit dem unter anderem die E-Mobilität gefördert werden soll, verzögert sich. Nach einigem Hin und Her über strittige Punkte beschlossen die Vertreter von Union und SPD am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestages, das Gesetz um zwei Wochen zu vertagen. Wichtige Punkte des Gesetzes, in dem zahlreiche steuerpolitische und steuerrechtliche Maßnahmen zusammengefasst sind, bedürfen der Zustimmung des Bundesrats, der nun länger auf das Gesetz warten muss. In Kraft treten sollte es zum 1. Januar 2020. Geplant ist nun eine Verabschiedung im Bundestag bis zum 8. November. Es ist nicht die einzige Baustelle.

Hintergrund der Vertagung sind offenbar einige Scharmützel zwischen Union und SPD, die trotz der frühen Einbringung des Entwurfs ins Kabinett im Juli noch nicht bereinigt sind. Die Opposition nutzt die Gelegenheit für Kritik. "Seit den Verhandlungen zur Reform der Grundsteuer tritt die Uneinigkeit in der Koalition immer deutlicher zu Tage“, sagte der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand dem Tagesspiegel. „Immer häufiger legt die Bundesregierung Gesetze vor, die mit heißer Nadel gestrickt und voller Löcher sind.“ Auch die Grünen-Abgeordnete Lisa Paus zeigte sich erstaunt angesichts der Vertagung, nachdem die Koalitionsfraktionen noch spät in der Nacht wichtige Beratungsunterlagen zur Sitzung am Mittwochmorgen verschickt hatten. „Sprichwörtlich in letzter Minute wurden die Beratungen zu den neuen Steuergesetzen vertagt“, sagte Paus. „Das ist symptomatisch für die aktuelle Regierungsarbeit im Panikmodus: Alles auf die letzte Minute und noch dazu handwerklich dürftig.“

Auch Jobtickets und E-Books dabei

Neben der Förderung der Elektromobilität – etwa mittels einer neuen Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge und der Verlängerung der begünstigen Dienstwagenbesteuerung für E- und Hybridautos – werden auch andere steuerliche Verbesserungen nochmals auf Eis gelegt. Dazu gehört die günstigere steuerliche Behandlung von Jobtickets und die verlängerte Steuerbefreiung für Betriebsfahrräder, die Beschäftigten auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Auch im Paket: der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher und Zeitungen im E-Format.

Wie es heißt, haben die Koalitionspartner in einigen Punkten noch weiteren Klärungsbedarf – mal technischer, mal eher politischer Natur. Ein Streitpunkt ist offenbar, ob Verluste aus bestimmten Kapitalmarktgeschäften – mit Optionen sowie beim Ausfall von Kapitalforderungen, die bis zum Totalverlust reichen können – künftig steuerlich berücksichtigt werden. Solche Verluste können Anleger auf ihre Gewinne anrechnen und damit ihre Steuerlast senken. Die Union möchte die Verluste steuerlich anerkennen und verweist auf mehrere entsprechende Urteile des Bundesfinanzhofs und auch verfassungsrechtliche Bedenken in den Ländern. Aber das Bundesfinanzministerium will dabei bleiben, dass solche Verluste nicht anerkannt werden. Auch Spitzengespräche in der Koalition sollen ohne Ergebnis geblieben sein.

Strittige Kapitalmarktverluste

Laut FDP sind bis zu 750000 Privatanleger betroffen. „Dass etwa Zweifel an der Verfassungskonformität der geplanten Änderung von Kaptaleinkünften übergangen und Urteile des Bundesfinanzhofs knallhart ignoriert werden, ist ein Totalausfall einer Regierung, die sich in Auflösung befindet“, meint Herbrand, der die Verweigerung des Finanzministeriums fiskalisch begründet sieht, weil eine Anerkennung zu Steuerausfällen führt.

Zudem haben Union und SPD die verschärfte Besteuerung bei „Share Deals“ mit Grundstücken, mit denen vor allem große Immobilienfirmen bisher die Zahlung von Grunderwerbsteuer umgehen konnten, vorerst gestoppt – „wegen koalitionsinterner Differenzen“, nachdem schon der Normenkontrollrat dem Gesetzentwurf „in unüblicher Deutlichkeit ein verheerendes Zeugnis ausgestellt“ habe, wie Herbrand kommentiert. Das Vorhaben sollte ursprünglich ebenfalls im Rahmen des Jahressteuergesetzes umgesetzt werden, wurde dann aber herausgelöst und soll jetzt erst Mitte 2020 im Gesetzbuch stehen. Anfang November will die Koalition ihre Halbzeitbilanz machen - einige steuerpolitische Maßnahmen könnten dann fehlen.

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