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Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin der Grünen, bei der Buchvorstellung Ende Juni.

© picture alliance/dpa

Die Diskussion lohnt kaum: Baerbock wollte ein Buch – und weniger originellen Inhalt

Stellenweise wurde abgeschrieben im Werk von Annalena Baerbock. Es ist etwas kühn, Urheberrechtsverletzungen von vornherein auszuschließen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Das Buch von Annalena Baerbock ist weder ein Sachbuch noch eine Dissertation. Es ist die Werbe- und Programmschrift einer Spitzenpolitikerin, die offenbar meint, mit einer weiteren Leistung nach außen treten zu müssen, die sie nach ihrem Dafürhalten für den Kanzlerinnenjob qualifiziert: einer publizistischen.

Wer politische Bücher schreibt, zeigt Geist. Aus diesem Anspruch resultiert die Fallhöhe, die bereits die Debatte um ihren Lebenslauf bestimmt hat. Sich dafür zu interessieren, ist nicht, wie Grüne meinen, Mittäterschaft an einem Rufmord, sondern demokratische Aufgabe. Man darf, man muss wissen, wer zur nächsten Wahl steht.

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Die Kandidatin hat auf Plagiatsvorwürfe umgehend mit der Mandatierung eines „renommierten“ Rechtsanwalts reagiert. Er bescheinigt ihr, es gebe „nicht im Ansatz“ eine Urheberrechtsverletzung. Darin liegt eine nicht nur in Teilen der Bundesregierung bewährte Strategie. Externe Rechtskundige adeln eigene Standpunkte mit unabhängiger Kennerschaft und verleihen ihnen somit Autorität; selten, dass hier ein Auftragnehmer seinem Auftraggeber widerspricht.

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Welche Schöpfungshöhe ein schriftstellerisches Werk oder Textfragmente erreichen, ist eine komplizierte Fallfrage, die gültig nur von der Justiz entschieden werden kann. Die Übernahme fremder Gedanken ist erlaubt; man kann, muss es nicht kennzeichnen.

Anders ist es mit den Formulierungen, die fremde Denker:innen gebrauchen. Logisch, denn fremde Gedanken in eigene Worte zu fassen, markiert den Beginn eines schöpferischen Prozesses, der in die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gedachten übergeht. Darin liegt Originalität. In den Schulen mühen sich Lehrende, dies mit Heranwachsenden einzuüben.

Braucht man Originalität im Kanzleramt?

In Textteilen des Baerbock-Werks werden mit fremden Gedanken und Feststellungen zugleich Worte und Wortgruppen ohne Kennzeichnung übernommen. Es erscheint etwas kühn, mögliche Urheberrechtsverletzungen von vornherein auszuschließen. „Im Ansatz“ sind sie eher vorhanden, im Ergebnis, soweit bisher bekannt, eher nicht.

Lohnt die Diskussion? Kaum. Wo keiner klagt, wird auch nicht gerichtet. „Im Ansatz“ erkennbar wird, dass der Autorin an der Publikation als solcher mehr gelegen haben könnte als am Publizierten selbst. Einen Beleg ihrer Originalität, so scheint es, hat sie nicht erbringen wollen. Braucht man Originalität im Kanzleramt?

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