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Wer gibt den Kurs vor bei Migration, Justiz, Finanzen - der eigene Staat oder Brüssel? Polnische Demonstranten vor dem Verfassungstribunal in Warschau.

© Wojtek Radwanski/AFP

Der Unmut über Übergriffe der EU wächst: Alle Macht geht vom Volke aus, nicht von Brüssel

Legitimationskrise der EU: Bürger, Politiker und Gerichte stellen den Anspruch der EU-Institutionen auf Vorrang in Frage. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Christoph von Marschall

Für viele Deutsche ist die EU etwas prinzipiell Gutes: eine Antwort auf die tödlichen Irrtümer ihrer Geschichte.

Das gilt auch für die weitere Integration angesichts der Globalisierung. Wie wollen die im Weltmaßstab nicht so mächtigen Nationalstaaten Europas Wohlstand, technischen Vorsprung und Freiheit behaupten, wenn sie sich nicht zusammenschließen?

Debatten über einen Austritt Polens aus der EU treffen da auf Unverständnis, ebenso der Brexit oder die Forderung des französischen Präsidentschaftsbewerber Michel Barnier nach einem „Schutzschild“ für das nationale Verfassungsrecht gegen Brüsseler Übergriffe. Der Ex-EU-Kommissar und unzweifelhafte Europäer verlangt nationale Souveränität über die Zuwanderung.

Vielerorts wachsen Unmut und Bedenken gegen eine Automatik der Europäisierung von immer mehr Politikfeldern. Die EU-Institutionen – von der Kommission über das Parlament bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) – werden als Agenten in eigener Sache wahrgenommen, die ihre Zuständigkeit über das vereinbarte Maß hinaus ausdehnen wollen. Die Nationalstaaten seien bessere Vertreter des Volkswillens.

EU-Institutionen agieren im Eigeninteresse

Mehr Macht für Brüssel: Das geht nur, wenn die Völker Europas das gemeinsam wollen und beschließen, nicht durch Usurpation. Die Völker wollen derzeit aber keinen europäischen Überstaat.

Der französische Präsidentschaftsbewerber, Pro-Europäer und frühere EU-Kommentar Michel Barnier fordert im Wahlkampf einen Schutzschild für die nationalen Verfassungen und nationale Souveränität, wer zuwandern darf.
Der französische Präsidentschaftsbewerber, Pro-Europäer und frühere EU-Kommentar Michel Barnier fordert im Wahlkampf einen Schutzschild für die nationalen Verfassungen und nationale Souveränität, wer zuwandern darf.

© Sebastien SALOM-GOMIS/AFP

Niederländer und Franzosen haben den Anlauf zur Vertiefung per EU-Verfassung 2005 in Volksabstimmungen abgelehnt. Die Briten sind ausgetreten. Polen widersetzt sich Direktiven, wie es seine Gerichte zu organisieren habe; die Justiz gehöre nicht zu den vergemeinschafteten Gebieten.

Auch Karlsruhe beanstandet Übergriffe der EU-Ebene

Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorgehen in der Finanzpolitik als Kompetenzüberschreitung („ultra vires“) bewertet und auf ein weiteres Konstruktionsproblem hingewiesen: Wenn es zu Kompetenzstreit kommt, wolle die EU den EuGH entscheiden lassen. Der aber sei nicht neutral, sondern gehöre selbst zu den Kräften, die die verstärkte Integration betreiben.

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Juristisch absurd wird es, wenn der EuGH in eigener Sache urteilen soll: ob nämlich seine Urteile Vorrang vor denen der nationalen Verfassungsgerichte habe.

Ein Teil der Kritik ist antieuropäisch, ein anderer nicht

Im Kern ihrer Problematik liegen die Fälle gewiss unterschiedlich. Unabhängig vom antieuropäischen Unterton sind Polens Eingriffe in Justiz und Medien bedenklich und missachten europäische Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz.

Karlsruhe ist in der Grundhaltung proeuropäisch, hat aber gute Argumente gegen Brüssel. In Barniers Beharren auf nationaler Migrationspolitik mischt sich Bedenkenswertes mit Wahlkampf.

Die Berufseuropäer in Brüssel sollten sich besinnen: Alle Macht geht vom Volk aus. Ihre basiert darauf, was das Volk ihnen zugesteht.

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