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Datenbank mit 900 Millionen Gesichtern: Politik mahnt polnisches Start-up „PimEyes“ ab

Mittels biometrischer Daten durchforstet die Bildersuchmaschine das Netz nach Gesichtern. Für Frauen kann die Suchmaschine besonders gefährlich sein.

Es gibt ein Foto von der Person, nur der Name fehlt? Kein Problem, mit der polnischen Suchmaschine PimEyes lässt sich herausfinden, wer sich hinter einem Gesicht verbirgt. Das funktioniert mit WhatsApp-Profilbildern oder zufälligen Party-Schnappschüssen. Die Suchmaschine durchforstet das Netz nach Websites, auf denen die Person zu sehen ist.

Den Vorgang, der erstmal praktisch klingen mag, kritisieren Datenschützerinnen und Datenschützer mit Blick auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schon lange. Nun haben Politiker aus Regierung und Opposition im Deutschen Bundestag die Regulierung des polnischen Start-up-Unternehmens verlangt.

Recherchen des Portals netzpolitik.org haben ergeben, dass die Suchmaschine PimEyes massenhaft Gesichter im Internet nach individuellen Merkmalen analysiert und die biometrischen Daten abspeichert. Die Datenbank soll rund 900 Millionen Gesichter umfassen.

Tankred Schipanski, der digitalpolitische Sprecher der Union im Bundestag, bezeichnete das Angebot als „unhaltbar“. „Wenn (eine Regulierung) auf Ebene der EU zeitnah nicht gelingen sollte, müssen wir hier als nationaler Gesetzgeber tätig werden“, sagte er netzpolitik.org.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, forderte eine genaue Prüfung, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen einen ausreichenden Schutz bieten. „Wollen wir wirklich in einer Gesellschaft leben, in der Anonymität im öffentlichen Raum de facto nicht mehr möglich ist?“

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Die netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, bewertete PimEyes als „hochgefährlich“. Frauen, die sich anonym im öffentlichen Raum bewegen möchten, könnten leichter identifiziert und Belästigungen ausgesetzt werden, sagte Domscheit-Berg. Sie wandte sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber.

„Wenn diese App keine Rechtsgrundlage hat, wie sie die DSGVO vorschreibt, müssen daher entsprechende Sanktionen verhängt und eine Verbreitung der App schnellstmöglich unterbunden werden.“

In der Europäischen Datenschutz-Grundverodnung (DSGVO) heißt es, dass die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person untersagt ist. PimEyes erklärte, es gehe bei der Suchmaschine nicht um die Identifizierung einer Person. Nutzer und Nutzerinnen sollten dort allein ihr eigenes Gesicht hochladen und könnten so sehen, wo Bilder von ihnen im Netz auftauchen. (jni,dpa)

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