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Für den Schlachthof Tönnies soll es Sonderregelungen bei mit Corona infizierten Mitarbeitern gegeben haben.

© imago images/biky

Corona-Sonderregeln vom Gesundheitsamt: Tönnies-Mitarbeiter durften Isolation offenbar nach drei Tagen verlassen

Ein anonymer Informant aus dem Amt deckt verfrühte Freitestungen von infizierten Arbeitern auf. Auch die Behörden waren laut Medienbericht eingeweiht.

Beim Gesundheitsamt Gütersloh soll es laut Recherchen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) im Januar spezielle Anweisungen für das Unternehmen Tönnies gegeben haben. Wie ein anonymer Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamtes dem Magazin Westpol mitteilte, wurden positiv Getestete durch ein Sonderverfahren bereits nach drei Tagen aus der Quarantäne entlassen.

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Demnach wurde bei infizierten, aber symptomfreien Menschen nach zwei Tagen zu Hause ein erneuter PCR-Test durch ein mobiles Team durchgeführt. Fiel dieser negativ aus oder zeigte der positive Test eine geringe Viruslast, durften die Tönnies-Mitarbeiter wieder zur Arbeit erscheinen. Im Normalfall können sich Infizierte frühestens nach sieben Tagen "freitesten".

Die Kreisverwaltung verweigerte dem WDR ein Interview zu dem Thema. Sie bestätigte allerdings, ein solches Verfahren im Gesundheitsamt vorgenommen zu haben, um eine Restpositivität ohne Ansteckungsrisiko auszuschließen. So ging es nach Angaben der Verwaltung um fälschlich positiv Getestete, die bereits einmal erkrankt waren.

Solche Fälle werden hierbei als Restpositive bezeichnet. Bei etwa zehn Prozent der Erkrankten mit hoher Viruslast liegt demnach kein Ansteckungsrisiko mehr vor. Bei den fragwürdigen Freitestungen sei es laut Gesundheitsamt nur um derlei Fälle gegangen.

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Laut Angaben des betreffenden Mitarbeiters habe man beim Gesundheitsamt aber allgemein eine Priorisierung der Tönnies-Fälle vorgenommen und Freitestungen ohne Rücksprache mit Ärzten durchgeführt. Das Kreisgesundheitsamt widerspricht diesen Aussagen und verweist auf allgemein gültige Anweisungen für die Fleischindustrie.

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Konkurrierende Unternehmen verneinen die Existenz solcher Richtlinien gegenüber dem WDR. Auch Experten sprechen von einem fragwürdigen Vorgang. Die Quarantäneregelungen gelten demnach gerade aufgrund des Ansteckungsrisikos in den ersten Tagen der Infektion.

Strittig ist außerdem die Anzahl der Freitestungen von Restpositiven. Während das Gesundheitsamt neun solcher Fälle bestätigt, spricht Tönnies selbst von mehr als 20 Fällen. Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigte indes, in die Vorgänge beim Gesundheitsamt in Gütersloh eingeweiht gewesen zu sein.

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