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Politik: CDU-Spendenaffäre: Ermittlungsakten zu Kohl: 840 Seiten

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat in der CDU-Spendenaffäre den Verteidigern von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl die Ermittlungsakten zur Einsichtnahme übergeben. Wie der Sprecher der Behörde, Staatsanwalt Roland Wangen, am Mittwoch sagte, umfassen die Ermittlungsakten, die sich auch auf den ehemaligen CDU-Finanzberater Horst Weyrauch und Ex-CDU-Hauptabteilungsleiter Hans Terlinden beziehen, fünf Bände mit rund 840 Seiten.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat in der CDU-Spendenaffäre den Verteidigern von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl die Ermittlungsakten zur Einsichtnahme übergeben. Wie der Sprecher der Behörde, Staatsanwalt Roland Wangen, am Mittwoch sagte, umfassen die Ermittlungsakten, die sich auch auf den ehemaligen CDU-Finanzberater Horst Weyrauch und Ex-CDU-Hauptabteilungsleiter Hans Terlinden beziehen, fünf Bände mit rund 840 Seiten. Darin sind sämtliche Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft enthalten.

Kohl wird durch das Essener Anwaltsbüro von Stephan Holthoff-Pförtner vertreten. Wangen erläuterte, ein Vermerk der Staatsanwaltschaft zur Sach- und Rechtslage sei in den Akten noch nicht enthalten, "da insoweit noch behördeninterne Abstimmungen erforderlich sind und eine abschließende Fassung dieses Vermerks derzeit noch nicht vorliegt". Die Verteidiger Kohls haben für das Studium der Akten mehrere Wochen Zeit.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte am 3. Januar das Ermittlungsverfahren gegen Kohl wegen des Verdachts der Untreue gegenüber der eigenen Partei eröffnet. Kohl hatte eingeräumt, zwischen 1993 und 1998 bis zu zwei Millionen Mark in bar entgegengenommen und nicht - wie im Parteiengesetz vorgeschrieben - als Spenden ausgewiesen zu haben. Der CDU drohen deswegen Rückzahlungen in Millionenhöhe. Kohl weigert sich bis jetzt hartnäckig, die Namen der Spender zu nennen.

Nach Ansicht seiner Anwälte hat sich Kohl durch die Annahme von illegalen Spendengeldern nicht strafbar gemacht. Holthoff-Pförtner hatte klar gemacht, sein Mandant werde einen Strafbefehl nicht akzeptieren. In diesem Fall werde es zu einer Hauptverhandlung kommen.

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