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Richter am Bundesverfassungsgericht.

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Nach Klage des Tagesspiegels: Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auskunftsansprüche von Journalisten gegenüber staatlichen Behörden gestärkt. Die Karlsruher Richter hatten über eine Klage des Tagesspiegels zu befinden.

In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zu einer Klage des Tagesspiegels forderten die Richter, es dürften keine überzogenen Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz in solchen Verfahren vor Gericht gestellt werden. Es müsse genügen, wenn Journalisten vor Gericht ein "gesteigertes öffentliches Interesse" und einen "starken Gegenwartsbezug" der von den Behörden verlangten Informationen darlegten. Eine Beschränkung auf unaufschiebbare Fälle, wie zum Beispiel die Aufdeckung schwerer Rechtsbrüche staatlicher Stellen, greife jedoch in unverhältnismäßiger Weise in die Pressefreiheit ein.

In dem Verfahren ging es um verweigerte Auskünfte des Bundesnachrichtendiensts zur Lieferung von chemiewaffengeeigneten sogenannten Dual-Use-Gütern aus Deutschland nach Syrien. Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine entsprechende Auskunftsklage des Tagesspiegels abgewiesen. Zwar nahmen die Verfassungsrichter die darauf folgende Verfassungsbeschwerde jetzt nicht zur Entscheidung an, erklärten aber die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Maßstäbe für den gerichtlichen Eilrechtsschutz bei Presse-Auskunftsklagen für unzulässig. Das "Ob" und "Wie" der Berichterstattung sei Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise der hierauf gerichteten Informationsbeschaffung grundrechtlich schützten könne. Die Presse müsse ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion wahrnehmen können.

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