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Das Bundesverfassungsgericht gibt einer Beschwerde von Gustl Mollath statt.

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Sieg in Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde von Gustl Mollath statt

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde von Gustl Mollath stattgegeben. Die Richter übten scharfe Kritik an den Beschlüssen zur Haft. Nicht Psychiater allein dürften über die Allgemeingefährlichkeit entscheiden.

Das lange Festhalten von Gustl Mollath im psychiatrischen Maßregelvollzug war verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss einer Beschwerde Mollaths stattgegeben. Sein umstrittener Fall ist auch Thema im bayerischen Landtagswahlkampf.

Die in den Gerichtsbeschlüssen zur Fortdauer der mehrjährigen Maßregel aufgeführten Grunde hätten Mollath in seinem Freiheitsgrundrecht verletzt. Das Oberlandesgericht Bamberg muss den Fall nun neu entscheiden. Für Mollath ist das Ergebnis zweitrangig, er ist mittlerweile auf freiem Fuß und erwartet die Neuauflage seines Strafprozesses. Mollath habe trotz seiner Freilassung ein schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Prüfung, da tief in seine Grundrechte eingegriffen worden sei. In ihrem Beschluss kritisierten die Richter deutlich gerichtliche Anordnungen, die Mollath weiter Allgemeingefährlichkeit attestierten: Solche Prognoseentscheidungen dürften nicht allein den psychiatrischen Gutachtern überlassen werden, sondern seien vom Gericht selbst zu treffen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebiete, die Unterbringung nur so lange zu vollstrecken, wie dies unabweisbar erforderlich sei. Je länger jemand eingesperrt sei, desto gründlicher müssten die Richter prüfen und dürften sich nicht mit „knappen, allgemeinen Wendungen“ begnügen. Die Wahrscheinlichkeit und die Art drohender Straftaten seien konkret zu schildern. Diese Pflichten seien bei Mollath vernachlässigt worden, so die Karlsruher Richter. Entlastende Umstände seien unberücksichtigt geblieben. neu

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