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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (M.) zum Kindesmissbrauch beschlossen.

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Nun bis zu 15 Jahre Haft möglich: Bundesregierung beschließt härtere Strafen bei Kindesmissbrauch

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder gilt nicht länger als Vergehen, sondern als Verbrechen. Insbesondere die Verbreitung von Kinderpornografie wird härter bestraft.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf für schärfere Strafen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Insbesondere wird die Verbreitung sogenannter Kinderpornografie härter bestraft. 

Der Entwurf sieht außerdem eine effektivere Strafverfolgung, mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vor. Um das Unrecht der Taten klar zu benennen, heißt es künftig im Strafgesetzbuch nicht mehr „sexueller Missbrauch von Kindern“, sondern „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“. 

Die Taten gelten nicht länger als Vergehen, sondern als Verbrechen. Die Wortwahl „Missbrauch“ sei unangebracht, da sie suggeriere, es gebe auch einen legalen „Gebrauch von Kindern“, hieß es in der Begründung des Konzeptes.

Die Verbreitung und der Besitz von Bildern und Filmen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, sollen mit Freiheitsentzug zwischen einem Jahr und 15 Jahren geahndet werden. Vorher drohte Tätern eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. 

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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, das Kabinett habe ein umfassendes Paket beschlossen, „um diese Gräueltaten mit aller Kraft zu bekämpfen und Kinder besser zu schützen.“ Bayern kündigte schon vor der Tagung des Bundeskabinetts an, dass ihnen das Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornografie nicht weit genug geht.

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) plädiert für mindestens drei Jahre Haft, wenn jemand „ein Forum betreibt, das einer größeren Zahl von Personen zum Austausch oder zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften dient“, wie er dem Bayerischen Rundfunk sagte. Lambrechts Gesetzentwurf sieht dafür nur ein Jahr Haft vor. Eisenreich argumentierte: „Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mehrere Jahre hinter Gitter.“

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich

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Die Debatte um härtere Strafen war durch die Missbrauchsfälle in Bergisch Gladbach und in Münster, mit mittlerweile 21 Verdächtigen, neu angefacht worden. Bundesjustizministerin Lambrecht hatte solche Forderungen aus der Union zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert, ihren Kurs aber nach anhaltender Kritik geändert.

Der Entwurf sieht außerdem die Einführung besonderer Qualifikationsanforderungen für Familienrichterinnen und -richter vor. Im Mittelpunkt stehen psychologische und pädagogische Grundkenntnisse, die von ihnen verlangt werden. Sie müssten sich demnach entsprechend fortbilden.

Untersuchungshaft für Beschuldigte leichter durchzusetzen

Für eine effektivere Strafverfolgung soll die Überwachung von Telekommunikationsmitteln künftig auch bei Ermittlungen wegen des Sich-Verschaffens oder des Besitzes von Kinderpornografie möglich sein. Bei schwerer sexualisierter Gewalt sollen Beschuldigte auch dann in Untersuchungshaft genommen werden können, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegt.

„Der Gesetzentwurf ist die richtige Antwort auf schreckliche Missbrauchsfälle, weil er neben deutlichen Strafmaßverschärfungen auf Prävention setzt“, teilten die SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese und Johannes Fechner mit. Da die Taten häufig im familiären Umkreis stattfänden, brauche es Familienrichter, die Gefährdungslagen sofort erkennen könnten. Deshalb seien die Fortbildungen vernünftig.

Der rechtspolitische Unionsfraktionssprecher Jan-Marco Luczak (CDU) bezeichnete den Entwurf als „Meilenstein im Kampf für einen besseren Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch“. Die Ausweitung des Strafrahmens sei gut und überfällig. Denn Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs seien oft lebenslang traumatisiert. (epd, dpa)

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