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In der digitalen Welt schwirren viele Informationen ungeschützt herum. Das freut die Geheimdienstler.

© picture alliance / dpa

BND und Verfassungsschutz: Auch im Trüben fischen

Geheimdienste müssen manchmal bis an die Grenzen des Rechts gehen – und über die öffentliche Moral hinaus. Dadurch geraten sie automatisch in eine Grauzone. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Frank Jansen

Sie machen Fehler. Der Bundesnachrichtendienst späht unnötig einen deutschen Diplomaten bei dessen Tätigkeit für die EU aus, der Verfassungsschutz führt bisweilen V-Leute, die mit staatlichem Honorar die rechtsextreme Szene aufrüsten. Im NSU-Prozess kam da ein besonders makabrer Fall zur Sprache: Der Neonazi Tino Brandt erhielt vom Thüringer Verfassungsschutz um die 200 000 D-Mark, die dann zum Großteil in „Kameradschaften“ flossen. Und brisante Informationen, beispielsweise zum Aufenthaltsort der untergetauchten Rechtsextremisten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe enthielt Brandt dem Nachrichtendienst vermutlich vor. Wozu sollen solche Behörden noch gut sein?

Bei solchen Schlagzeilen mehren sich in der Öffentlichkeit Zweifel an der Notwendigkeit von Nachrichtendiensten. Die Zweifel nehmen noch zu, wenn der Eindruck entsteht, auf einen Skandal folge der nächste. Der BND und irgendeine der 17 Verfassungsschutzbehörden geraten ja auch immer wieder mal ins Zwielicht. Und es kann niemand garantieren, dass sich diese Misere abstellen ließe. Aber warum ist das so? Sind ausgerechnet bei Nachrichtendiensten mehr Mitarbeiter als sonst wo tätig, die mutwillig Affären produzieren?

Natürlich nicht. Bei einer vorurteilsfreien Betrachtung zeigt sich, dass Nachrichtendienste in demokratischen Staaten beinahe zwangsläufig in Kalamitäten geraten. Sie sollen strikt nach Gesetz und öffentlicher Moral agieren, sind aber mit aggressiven, skrupellos auftretenden Gegnern konfrontiert. Das gilt für Extremisten wie für Nachrichtendienste autoritärer Regime, leider auch mancher Demokratie. Wenn BND und Verfassungsschutz angemessen gegenhalten sollen – nein: müssen, das ist ihr gesetzlicher Auftrag –, geraten sie automatisch in eine Grauzone.

BND und Verfassungsschutz müssen mit Aufwand und Härte die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik verteidigen

Russische, chinesische, iranische Geheimdienste, aber auch amerikanische und britische scheren sich weder in der Bundesrepublik noch sonst wo im Ausland um nationales Recht. Terroristen sowieso nicht. Sie alle würden über einen deutschen Nachrichtendienst lachen, der brav nur das tut, was die öffentliche Meinung hierzulande für richtig hält.

BND und Verfassungsschutz bleibt nichts anderes übrig, als mit Aufwand und Härte die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik zu verteidigen. Und dabei bis an die Grenzen des rechtlich Machbaren zu gehen – und über die der öffentlichen Moral hinaus. So kommt dann auch eine gewagte Konstruktion wie die „Funktionsträgertheorie“ des BND zustande. Demnach darf der Dienst einen deutschen Diplomaten im Ausland abhören, wenn dieser für eine ausländische Institution tätig ist. Sie gilt als die „juristische Person“, die ausgespäht wird, nicht der Diplomat. Das ist klassisches Grauzonenhandwerk, genauso wie der Umgang mit V-Leuten.

Dass es zu Fehlern und Übertreibungen kommt, kann kaum verwundern. Parlamente und Regierungen müssen dann korrigieren. Doch die nächsten Aufreger sind unvermeidlich. Es sei denn, BND und Verfassungsschutz wendeten sich von der Grauzone ab und überließen sie Russen, Chinesen, Al Qaida und Neonazis. Denen wäre ein zahmer Geheimdienst recht.

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