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BND: Dümmer sein als die Polizei erlaubt?

Die Regierung berichtet dem Geheimdienst-Kontrollgremium über die Rolle des BND in der Steuer-Affäre.

Von Hans Monath

Berlin - Die Bundesregierung hat am Mittwoch vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages über die Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) in der Liechtenstein-Steueraffäre berichtet. Zuvor hatten vor allem die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge gefordert. Der Vorsitzende des neunköpfigen Gremiums, der SPD-Politiker Thomas Oppermann hatte dem BND schon vor Beginn der Sitzung bescheinigt, er habe korrekt gehandelt. Vor den neun Mitgliedern des geheimen Gremiums erklärten BND- Chef Ernst Uhrlau und der Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, der BND habe seine Kompetenzen in keiner Weise überschritten.

Dem deutschen Auslandsgeheimdienst seien die Informationen über die Transfers der liechtensteinischen Bank von einem „Selbstanbieter“ angeboten worden, sagte Oppermann, der parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, schon vor der Stitzung. Damit habe der BND niemanden zu einer Straftat angestiftet. Falls der Informant durch eine Straftat in den Besitz der Kontodaten deutscher Steuerhinterzieher gelangt sei, so sei diese Straftat damals schon längst abgeschlossen gewesen. Für die Weitergabe der Daten gelte: „Vielleicht hat der regierende Fürst sie auch verkauft, jedenfalls ist das theoretisch denkbar.“ Es sei zudem gängige Staatspraxis, für Informationen über Straftäter zu bezahlen. „Der BND muss nicht dümmer sein, als die Polizei erlaubt“, meinte der Politiker.

Geheimdienste dürfen nicht ermitteln

Oppermann betonte, der BND habe nicht eigenständig ermittelt und somit das Trennungsgebot eingehalten. Wegen der historischen Erfahrung der Nazi-Zeit mit der umfassenden Machtfülle von NS- Sicherheitsbehörden dürfen Geheimdienste in Deutschland zwar Informationen sammeln, aber nicht selbst strafrechtlich ermitteln. Der BND sei zugleich gesetzlich verpflichtet gewesen, ihm vorliegende Informationen über Steuerstraftaten an die zuständigen deutschen Behörden weiterzugeben, sagte Oppermann: „Deshalb habe ich keine Zweifel, dass auf der Basis des bekannten Sachverhalts der BND rechtmäßig gehandelt hat.“

Die FDP stellte dagegen vor der Sitzung das Vorgehen des BND infrage. Parteichef Guido Westerwelle sagte am Mittwoch, nur eine rechtsstaatlich korrekte Verfolgung von Verdächtigen sei akzeptabel. Geklärt werden müsse, wie viel Geld über die Steuerdaten an welche Person geflossen sei und ob das Vorgehen des BND noch innerhalb des Aufgabenbereichs des deutschen Auslandsgeheimdienstes liege. Der FDP-Chef verwies darauf, dass nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch der Diebstahl von Daten eine Straftat sei. Die Liberalen wollten auch, „dass die, die stehlen und betrügen, nach Recht und Gesetz bestraft werden und nicht ihre Taten vergoldet bekommen“, meinte Westerwelle.

Wie die FDP warfen auch die Grünen der Bundesregierung vor, sie hätte über die Aktivitäten des BND in Liechtenstein früher informieren müssen. „Es ist sicher nicht die Aufgabe des BND, Steuersünder zu verfolgen“, sagte Grünen-Innenpolitiker Wolfgang Wieland. Sein Parteikollege, Kontrollgremiums-Mitglied Hans- Christian Ströbele, forderte vor der Sitzung Aufklärung darüber, ob der BND die Tat angestiftet habe. „Wenn der BND lediglich vermittelte, wäre das etwas völlig anderes, als wenn er selber aktiv geworden wäre“, meinte er. (mit ddp)

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