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Rechtsanwalt Hannes Linke (l), der Angeklagte Schweizer Daniel M. und der Anwalt Robert Kain.

© Andreas Arnold/dpa

Update

Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Bewährungsstrafe für geständigen Schweizer Spion

Er hatte für den Schweizer Geheimdienst persönliche Daten von NRW-Steuerfahndern beschafft. Dafür bekam ein 54-Jähriger nun ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.

Manchmal lohnt es sich auch für Spione, mit offenen Karten zu spielen. Der Spionageprozess gegen einen 54 Jahre alten Schweizer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt endete am Donnerstag mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für den Angeklagten. Der Mann habe mit seinem Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen, hieß es in der Urteilsbegründung - jedenfalls so weit das in der „eher undurchsichtigen Sphäre geheimdienstlicher Tätigkeiten“ möglich sei. Der ehemalige Polizist, der unter anderem zu Drogendelikten und organisierter Kriminalität ermittelt hatte, war im April in Frankfurt festgenommen worden.

Nach eigenen Angaben sollte er im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen ausspähen. Er sollte demnach feststellen, wie Steuer-CDs mit den Daten von deutschen Steuersündern, die über Konten bei Schweizer Banken verfügten, in die Hand der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung geraten konnten. Leicht vornüber gebeugt lauschte der grauhaarige Angeklagte mit korrekt gezogenem Seitenscheitel und sauber gestutztem Bart den Ausführungen der Richter. Er blickte ernst, während seine Verteidiger sich ein zufriedenes Lächeln schon vor der Bekanntgabe des Urteils kaum verkneifen konnten.

Denn die Aussagebereitschaft des verhinderten Spions war die Voraussetzung für die milde Strafe. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht sogar noch unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten zweijährigen Bewährungsstrafe. Dass er als Schweizer Patriot gehandelt habe, wollte der Staatsschutzsenat dem 54-Jährigen allerdings nicht abnehmen. Schließlich gelte Steuerflucht auch in der Schweiz „nicht als moralisch schutzwürdiges Verhalten“.

Neben dem Geständnis begründete das Gericht das milde Urteil mit der Tatsache, dass der Mann zuvor in Deutschland nicht straffällig geworden war und von ihm auch keine weiteren kriminellen Aktivitäten zu erwarten seien. Da er seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft war, konnte er zudem nur begrenzt Kontakt zu seiner Familie halten. Hinzu komme, dass sich der Schweizer nun „in fortgeschrittenem Alter neu orientieren“ müsse, fügte der Vorsitzende Richter hinzu. „Denn in dem Bereich, den ich mal als „Sicherheit“ umschreiben würde, ist er wohl „verbrannt““. Das klang schon fast mitleidig. Der 54-Jährige jedenfalls machte den Eindruck, als hege er keine bitteren Gefühle gegen die deutsche Justiz. Nachdem er mit Aufhebung des Haftbefehls als freier Mann das Gericht verlassen konnte, verabschiedete er sich mit Handschlag von dem Richter.

Aus dem Zuschauersaal gab es unterdessen unterdrückte Freudenbekundungen in kehligem Schwyzerdütsch - Freunde und Verwandte waren zur Urteilsverkündung angereist. Zufrieden zeigten sich auch die Verteidiger des 54-Jährigen. „Es war ja nicht mehr sonderlich überraschend“, sagte Thomas Koblenzer, einer der drei Anwälte. Revisionswünsche gebe es jedenfalls nicht: „Selbstverständlich werden wir das Urteil annehmen.“ (AFP)

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