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Das Bundesverfassungsgericht soll besser geschützt werden.

© dpa/Uli Deck

Besserer Schutz des Verfassungsgerichtes: Unionsfraktion zu neuen Gesprächen bereit

Die Bundesregierung möchte den Schutz des Verfassungsgerichtes im Grundgesetz festschreiben, wofür eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist. Die Union hatte im Februar erste Gespräche beendet.

Die CDU/CSU-Fraktion will mit der Bundesregierung wieder über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten beraten. Fraktionsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) stellte noch für diese Woche ein Gespräch mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) in Aussicht.

„Unserer Meinung nach sollten wir miteinander reden und ausloten, was sinnvoll ist und was geht“, sagte Schnieder der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Man würde aber „ergebnisoffen“ vorgehen.

Die Union hatte im Februar erste Gespräche mit der Erklärung beendet, sie sehe keinen zwingenden Bedarf für die von der Ampel-Koalition angestrebte Verfassungsänderung. Später zeigte sich der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz offen für weitere Diskussionen.

Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien will die Bundesregierung Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festschreiben.

Dafür ist im Bundestag aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, womit die Koalition auf die Unterstützung der Unionsfraktion angewiesen ist. (dpa)

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