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Die Verteidigungsministerin Christine Lambrecht bei der Kabinettsklausur in der letzten Woche.

© Foto: REUTERS/ MICHELE TANTUSSI

Update

„Heute würde ich das anders entscheiden“: Lambrecht würde Sylt-Flug nicht mehr so durchführen

Im April sorgte die Verteidigungsministerin mit einem Hubschrauberflug für Schlagzeilen. Für einen Teil der Kritik zeigt sie Unverständnis.

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Die wegen ihres Flugs mit ihrem Sohn in einem Bundeswehrhubschrauber nach Sylt in die Kritik geratene Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) würde den Flug heute so nicht mehr unternehmen. Ein unrechtmäßiges Verhalten sieht Lambrecht allerdings nicht, wie sie der Illustrierten „Bunte“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch sagte.

„Der Flug war in völliger Übereinstimmung mit allen Regeln und Vorschriften, und ich habe die Kosten für meinen Sohn voll übernommen - heute würde ich das anders entscheiden“, sagte die 57-Jährige. Sie habe auch ihren Sohn gebeten, sich künftig sehr genau zu überlegen, was er veröffentlicht. Lambrechts Sohn hatte Fotos von sich in dem Helikopter auf Instagram veröffentlicht.

Die Verteidigungsministerin zeigte zugleich aber auch Unverständnis für Teile der Kritik. „Was mich aber wirklich irritiert hat, war, dass ein gemeinsamer Urlaub von Mutter und erwachsenem Sohn in einigen Medien verspottet wurde.“ Sie empfinde es als großes Kompliment und Wertschätzung, dass ihr Sohn Zeit mit ihr verbringe. Spaß mache es auch.

Gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln in dem Fall hat das Verteidigungsministerium unterdessen Beschwerde eingelegt. Das Gericht hatte Ende August entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Der Streit geht nun vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Über die eingelegte Beschwerde hatte zuerst „Business Insider“ berichtet.

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Das Ministerium verweist darauf, dass Lambrecht den Mitflug ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen habe. Der Sohn hatte auf seinem Instagram-Profil ein Foto von dem Flug veröffentlicht.

Der Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.

Lambrecht lehnte das mit der Begründung ab, das betreffe sie als Privatperson. Daraufhin stellte der Journalist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln.

Das Gericht entschied damals, dass Lambrecht zwar die Frage nach dem Zeitpunkt der Hotelbuchung nicht beantworten müsse, weil das wirklich ihre Privatsache sei.

Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Hier ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr, da die Anreise ja mit dem Hubschrauber erfolgt sei. (dpa/AFP)

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