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Flüchtlinge brauchen menschenwürdigen Wohnraum.

© imago/Seeliger

Berliner Horrorhäuser: Berlin agiert kraftlos gegen gewissenlose Haus-Eigentümer

Die Stadt hat eine linke Senatorin für Wohnen. Trotzdem dürfen die Behörden verwahrloste Immobilien erst absichern, wenn sie die Gesundheit gefährden. Ein Kommentar.

Die letzten Bewohner des „Horrorhauses“ in Berlin-Wedding hatten nicht mal fließendes Wasser in den Wohnungen. Der Altbau ist eine Ruine. Fenster fehlen, der Hof liegt voller Müll, der Hausflur fungierte offenbar als Toilette. Man kann fragen, ob es die Menschen aus Albanien, Bulgarien und Rumänien, die in der Weddinger Bruchbude hausten, in Berlin so viel besser hatten als dort, woher sie kamen. Einstweilen sind sie obdachlos, müssen irgendwo untergebracht werden – bis sie irgendwo anders in der Stadt, in einer anderen Schrottimmobilie, Verträge unterschreiben, die obskuren Vermietern bares Geld bringen und den Elendsmigranten aus Südosteuropa nicht mehr als ein Dach über dem Kopf.

Rumänen, Bulgaren, Albaner als – unwillentliche – Entmieter vormals bürgerlicher Altbauten: Das war das Geschäftsprinzip in dem Schöneberger Horrorhaus, das 2015 Schlagzeilen machte. So könnte es auch in dem Weddinger Haus gewesen sein. Zu viele Menschen in den Wohnungen, keine Infrastruktur – dann ist es nur eine Frage der Zeit bis zum Rattenbefall. So wird ein Haus unbewohnbar und zum Totalschaden, um Jahre später, wenn sogar der Wedding chicer geworden ist, für wohlhabende Mieter oder Käufer interessant zu werden.

Soziale Kollateralschäden

Berliner Behörden haben das Problem nicht im Griff. Es hat auch zu viele Facetten, um es allein Ämtern wie der Wohnungsaufsicht zu überlassen. Die Armuts- und Elendsmigration aus Südost- nach Mitteleuropa gehört, zynisch formuliert, zu den sozialen Kollateralschäden einer Europa-Politik der offenen Grenzen. Die war mit der naiven Hoffnung verbunden, dass man mit Infrastruktur- und Sozialfonds Rumänien, Bulgarien und Albanien aufhelfen könne, ohne ganze Bevölkerungsgruppen zum frühsommerlichen Umzug ins wohlhabendere Europa zu motivieren.

Neu ist die Erkenntnis nicht. Seit vielen Jahren werden ganze Baubrigaden etagenbettweise in geräumigen Altbauwohnungen untergebracht, zu Wucherpreisen. Aus Berliner Bezirksämtern ist zu hören, dass arabische Großfamilien inzwischen gerne Wohnhäuser kaufen und vermieten; gern an den Bezirk, damit er Bedürftige zu Tagessätzen unterbringen kann. Das ist die hässliche Seite der Migration – mit Frauen, die zum Betteln oder Autofensterputzen auf die Straßen geschickt werden und mit Kindern, die kaum eine Chance haben, lesen und schreiben zu lernen. Und mit einheimischen Nachbarn, die den Horror solcher Wohn- und Lebensverhältnisse über Monate und Jahre erdulden müssen und erleben, wie städtische Wohnkultur straßenweise untergeht.

Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz, und es soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Beim Wohneigentum gibt es in Berlin massenweise Ausnahmen von dieser Regelung. Dem – nicht-amtlichen – „Leerstandsmelder“ zufolge vergammeln nur in Hamburg mehr ungenutzte Immobilien als in Berlin. Die Behörden dürfen verwahrloste Immobilien erst absichern und zumauern, wenn sie die Gesundheit gefährden. Das reicht längst nicht mehr aus. In der Politik beginnt mal wieder eine Diskussion darüber, wie man den Eigentümer an den Folgekosten der Haus-Verrottung beteiligen kann. Erstaunlich, wie kraftlos die Berliner Politik mit einer linken Senatorin fürs Wohnen ist, wenn gewissenlose Leute als Eigentümer im Grundbuch stehen.

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