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Die CDU-Abgeordnete Karin Strenz (hier ein Archivbild).

© imago/BildFunkMV

Der Fall Karin Strenz und die Aserbaidschan-Affäre: Bedauern allein reicht nicht

Die Unionsfraktion im Bundestag will in der Aserbaidschan-Affäre um Karin Strenz zur Tagesordnung übergehen. Das wäre allerdings ein verheerendes Signal. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Claudia von Salzen

Am Anfang stand die Gleichgültigkeit. Der Korruptionsskandal im Europarat wäre gar nicht denkbar, wenn sich Vertreter westlicher Staaten in den vergangenen Jahren wirklich dafür interessiert hätten, was in dieser Organisation vorgeht. Der Europarat soll Hüter von Demokratie und Menschenrechten in seinen Mitgliedstaaten sein. Doch in der Parlamentarischen Versammlung gab ein Netzwerk von Abgeordneten den Ton an, die autoritär regierte Staaten vor Kritik schützten und selbst undemokratische Wahlen lobten. Ein italienischer Abgeordneter erhielt Millionen aus Aserbaidschan, einem Spanier schanzte das Netzwerk prestigeträchtige Ämter zu.

Zu den Freunden Aserbaidschans zählte auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz. Sie fuhr als Wahlbeobachterin nach Aserbaidschan, obwohl sie vorher über eine Firma, die aus Baku bezahlt wurde, Geld für angebliche Beratertätigkeiten erhalten hatte. Sie traf sich mit Staatschef Ilham Alijew und verlor kein Wort über die vielen politischen Gefangenen im Land. Eine Untersuchungskommission des Europarats bescheinigt ihr nun einen „andauernden Interessenkonflikt“ mit Blick auf ihre Aktivitäten für Aserbaidschan und Verstöße gegen Verhaltensregeln.

Der Fall Strenz muss Konsequenzen haben

Und wie reagiert die Unionsfraktion? Sie drückt ihr „Bedauern“ aus – und versucht zur Tagesordnung überzugehen. Schließlich werde in dem Bericht ja kein Korruptionsvorwurf erhoben, heißt es zur Begründung. Doch falls der Fall Strenz ohne Folgen bliebe, würden die Unionsfraktion und der Bundestag damit das verheerende Signal senden, dass ein solches Verhalten im deutschen Parlament als akzeptabel gilt. Hier geht es nicht nur um die Frage, ob der Vorgang strafrechtlich relevant wäre – das muss die deutsche Justiz klären –, sondern um gravierende Verletzungen ethischer Standards und grundlegender politischer Spielregeln.

Wenn Karin Strenz nicht selbst Konsequenzen zieht, müssen andere es tun. Die Möglichkeiten, die die CDU/CSU-Fraktion jetzt hat, reichen von einer echten Verurteilung dieses Verhaltens bis hin zum Ausschluss aus der Fraktion. Gleichgültigkeit hilft dagegen nur den autoritären Regierungen – und ihren Unterstützern im Westen.

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