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Beate Zschäpe beim Prozess in München.

© dpa

NSU-Prozess: Beate Zschäpe begründet Zerwürfnis mit Anwälten

Unbestätigten Informationen des Tagesspiegels zufolge hat Beate Zschäpe eine Stellungnahme zum Konflikt mit ihren Anwälten an das Gericht geschickt. Doch den Prozess dürfte das nicht zum Platzen bringen.

Von Frank Jansen

Trotz des Konflikts zwischen Beate Zschäpe und ihren drei Verteidigern wird der NSU-Prozess wahrscheinlich planmäßig fortgesetzt. Nach unbestätigten Informationen aus Münchner Justizkreisen hat die Hauptangeklagte am Freitag dem Oberlandesgericht München eine Stellungnahme zum Dissens mit den Anwälten geschickt. Es erscheine fraglich, dass der Prozess damit zum Platzen gebracht werde

Zschäpe hatte am Mittwoch überraschend dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl mitteilen lassen, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl. Götzl brach dann die Verhandlung für die Woche ab und forderte Zschäpe auf, sich schriftlich zu äußern. Eine Frist bis Donnerstag 14 Uhr konnte sie nicht einhalten, Götzl verlängerte bis Freitag. Ebenfalls nach unbestätigten Informationen der Münchner Justizkreise soll ein Anwalt der Angeklagten geholfen haben, die Stellungnahme zu formulieren. Mutmaßlich war bei Zschäpe psychische Erschöpfung der Anlass, am Mittwoch ihren Verteidigern das Vertrauen zu entziehen.

Der Prozess musste im Mai bereits fast eine Woche wegen einer Erkrankung Zschäpes unterbrochen werden. Ein Landgerichtsarzt bescheinigte ihr eine „psychovegetative Erschöpfungsreaktion“ angesichts der langen Hauptverhandlung. Der Prozess hatte im Mai 2013 begonnen, ein Ende ist nicht in Sicht. Dass Götzl nicht gewillt ist, den Prozess wegen Zschäpes Konflikt mit den Verteidigern scheitern zu lassen, zeichnete sich schon am Mittwoch ab. Der Richter bestimmte die Fortsetzung des Prozesses für kommenden Dienstag. Die Pressestelle des Gerichts verschickte zudem am Freitag eine Liste der geladenen Zeugen. Damit zeichnet sich ab, dass Zschäpes Stellungnahme den Prozess kaum beeinflussen dürfte.

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