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Bodo Ramelow (Linke) ist seit Dezember vergangenen Jahres Ministerpräsident in Thüringen.

© Martin Schutt/dpa

Gericht entscheidet: Beamter muss unter Ramelow arbeiten

Ein Thüringer Beamter wollte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden - weil er nicht unter Bodo Ramelow, dem Ministerpräsidenten von der Linken, arbeiten wollte. Das Verwaltungsgericht folgte seiner Argumentation nicht - nun muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Steffen Ettig (53) will in den Ruhestand versetzt werden bei vollen Bezügen. Deshalb sitzt der Beamte der Landesanstalt für Umwelt und Geologie an diesem Dienstag im Verwaltungsgericht Gera. Die Klage des Mannes mit dem langen grauen Haar wirkt wie ein Nachhall der Aufregung über die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen. Seit Dezember regiert der Linke Bodo Ramelow das Land.

Für diesen Chef will Ettig nicht arbeiten. Wegen eines Gewissenskonflikts, wie er seine Klage begründet. Er argumentiert, die Koalition in Erfurt hänge von einem Linken-Abgeordneten mit Stasi-Belastung ab. Daraus folge die Nichtigkeit seines Amtseides. Weil er dafür nicht verantwortlich sei, müsse das zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand führen.

Richterin Dorit Pohlan kann das aus juristischer Sicht „nicht nachvollziehen“. Die Landesanstalt, wo er als Technischer Oberinspektor für Flussgebietsmanagement tätig ist, hat Justiziarin Susanne Dönges geschickt. Abteilungsleiter und Präsident hätten mehrfach mit Herrn Ettig gesprochen, „um ihn aufzuklären und auf seine parteipolitische Neutralität hinzuweisen“, sagt sie. Es gebe nur zwei Rechtsgründe, um in den Ruhestand versetzt werden zu können: Man müsse ein herausgehobenes Amt oder die Altersgrenze erreicht haben. Beides treffe nicht zu. Ein Ministerpräsident von der Linken sei als Begründung nicht nachvollziehbar.

Dem folgt das Gericht und weist die Klage ab. Zur Empörung des Klägers wird als Streitwert seine Jahresbesoldung von knapp 32 000 Euro festgesetzt. Die Gerichtskosten könnten bei rund 2000 Euro liegen. Ettig wird daher wohl nicht in Berufung gehen. Aus Kostengründen verzichtete er bereits bei der Verhandlung auf einen Anwalt.

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