zum Hauptinhalt
Drei Kinder spielen vor einem Haus (Symbolbild).

© imago/Westend61

Große Koalition: Baukindergeld soll rückwirkend ab 1. Januar 2018 gelten

Gute Nachrichten für Familien, die ein Eigenheim kaufen wollen: Das von Schwarz-Rot geplante Baukindergeld soll rückwirkend angeboten werden.

Das von der großen Koalition geplante Baukindergeld für Familien zum Eigentumserwerb soll rückwirkend ab 1. Januar 2018 gelten. Das sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Montag. „12.000 Euro pro Kind gibt es in zehn Jahren an staatlicher Förderung für den Erwerb von Eigenheimimmobilien“, sagte Dobrindt. Sobald die gesetzlichen Beschlüsse dafür stehen, soll die milliardenschwere Förderung rückwirkend fließen.

Das Baukindergeld richtet sich an bis zu 200.000 Familien mit mittlerem Einkommen, die sonst nicht genug Eigenkapital haben, um sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen - damit soll den gestiegenen Immobilienpreisen Rechnung getragen werden.

Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen Familien 1200 Euro pro Kind und pro Jahr erhalten, also 12.000 bei einem Kind, 24.000 bei zwei und 36.000 Euro bei drei Kindern. Das Geld soll bis zu zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind gewährt werden, also bei einem Kind dürfen von den Eltern rund 90.000 Euro im Jahr verdient werden, um noch in den Genuss der Förderung zu kommen.

Zudem soll mit Sonderabschreibungen der Bau von Mietwohnungen gefördert werden, für den sozialen Wohnungsbau sollen bis zu zwei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das erklärte Ziel der großen Koalition ist es, dass bis zu 1,5 Millionen neue Wohnungen bis 2021 in Deutschland entstehen.

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagte am Montag, auch die Mietenanstiege wolle man bremsen, vor allem durch schärfere Regeln für Vermieter, zum Beispiel durch die Verpflichtung, vorherige Mieten offenzulegen, um übermäßige Mietsteigerungen zu unterbinden.

Bisher darf die Miete in über 300 Städten und Gemeinden im Rahmen der Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mangels Sanktionsmöglichkeiten und Unkenntnis der Vormieten wird die „Mietpreisbremse“ aber oft umgangen und Mieten teils um bis zu 30 Prozent erhöht. Zudem sollen nur noch acht statt bisher elf Prozent von Sanierungskosten auf die Mieter im Haus umgelegt werden dürfen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false