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Schwere Menschenrechtsverletzungen. Das Regime Assad unterdrückt mit extremer Gewalt jegliche Form von Kritik und Opposition. Im Bild ein Folteropfer, das überlebt hat.

© James Lawler Duggan/AFP

Update Exklusiv

Auswärtiges Amt beschreibt Grauen in Syrien: Willkürliche Verhaftungen und Folter bis zum Tod

Im Bürgerkriegsland werden Menschenrechte weiterhin massiv verletzt. Mehrere deutsche Innenminister wollen dennoch den Abschiebestopp für Syrien lockern.

Von Frank Jansen

In Syrien sind schwere Verletzungen der Menschenrechte weiterhin Alltag. Das Auswärtige Amt (AA) berichtet nach Informationen des Tagesspiegels in einer Neuauflage des vertraulichen Lagebilds zu den Zuständen in dem Land von willkürlichen Verhaftungen, massiver Folter und gezielten Hinrichtungen.

Mit Stand August 2020 belaufe sich die Zahl von Inhaftierten und verschwundenen Menschen seit 2012 „auf mehr als 148.000“, heißt es in dem Papier. Das ist eine Zunahme um 4000 Opfer gegenüber dem Lagebild von Ende 2019. Zirka 90 Prozent der Fälle „werden dem syrischen Regime zugeschrieben“, betont das AA. Zwischen 14.000 und 17.000 Menschen sollen unter Folter zu Tode gekommen sein.

Allein für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2020 habe das Syrian Network for Human Rights 1412 Fälle willkürlicher Verhaftungen dokumentiert.

Zu den Opfern zählten 36 Kinder und 31 Frauen. Das Network ist eine syrische Nichtregierungsorganisation und gilt als zuverlässige Quelle. Die Verhaftungswelle halte an "und gefährdet potenziell auch rückkehrwillige Syrer und Syrerinnen", schreibt das AA. "Eine sichere Rückkehr kann derzeit für keine bestimmte Region Syriens und für keine Personengruppe grundsätzlich gewährleistet und überprüft werden", heißt es. Das AA betont, "auch wenn es inzwischen Gebiete in Syrien gibt, in denen keine Kampfhandlungen mehr stattfinden in denen die Teilnahme am öffentlichen Leben möglich ist, bleibt die allgemeine Sicherheitslage volatil und die humanitäre sowie wirtschaftliche Lage in Syrien weiterhin sehr schlecht".

Streit um Abschiebestopp für Syrien

Die Angaben dürften in der Innenministerkonferenz, die diese Woche tagt, die Diskussion um eine Lockerung des Abschiebestopps für Syrien beeinflussen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und die Länderkollegen aus der Union wollen Gefährder und Gewalttäter in das Bürgerkriegsland zurückbringen, die Innenminister der SPD fordern eine Verlängerung des Abschiebestopps. Die IMK ist bei dem Thema so zerstritten wie selten zuvor.

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Die Minister der Union verweisen auf das Attentat eines islamistischen Syrers in Dresden. Der Mann hatte am 4. Oktober einen Touristen erstochen und dessen Lebenspartner schwer verletzt. Die Stadt Dresden hatte kurz zuvor verfügt, der als Terrorsympathisant bekannte, vorbestrafte Syrer müsse Deutschland verlassen.

Umsetzen ließ sich das nicht, der Syrer blieb in Dresden und attackierte ein schwules Paar. Der Sprecher der SPD-Ressortchefs in der IMK, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, betonte vergangene Woche im Interview des Tagesspiegels, angesichts fehlender Kontakte zum Assad-Regime lasse sich keine Rückführung organisieren.

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