zum Hauptinhalt
Das Justizzentrum Potsdam mit dem Landgericht (Symbolbild)

© dpa/Christoph Soeder

Auch nach einem Freispruch: Bundesregierung will erneute Anklage Mordverdächtiger ermöglichen

Bislang kann freigesprochenen Mördern auch bei neuen Beweisen nicht noch einmal der Prozess gemacht werden. Das soll sich ändern.

Mordverdächtigen soll ein zweites Mal der Prozess gemacht werden können, wenn neue Beweise vorliegen. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine Formulierungshilfe von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die für die Regierungsfraktionen erstellt wurde und kommende Woche im Bundestag in die erste Lesung gehen soll. Bislang können Täter wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, begrüßte das Vorhaben. „Bei unverjährbaren Taten wie Mord darf sich kein Täter sicher sein, auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen. Wie viele andere EU-Staaten erweitern wir deshalb die Wiederaufnahmegründe für ein neues Strafverfahren“, sagte er der Zeitung.

[Mehr über bemerkenswerte Kriminalfälle am Tatort Berlin können Abonnenten von T+ hier lesen: U-Bahn in den Tod – Dutzende Kameras, eine junge Frau und ihr Mörder]

„Es ist schreiendes Unrecht, wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden kann, obwohl neue Beweise seine Tat belegen“, sagte Fechner weiter. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false