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Julian Assange.

© dpa

Wikileaks: Assange-Klage gegen Haftbefehl abgewiesen

Die Fahndung nach dem Internet-Aktivisten Julian Assange geht international weiter. Der Oberste Gerichtshof in Stockholm wies eine Klage des 39-jährigen Australiers ab. Assange wollte die Aufhebung eines schwedischen Haftbefehls wegen Verdachts der Vergewaltigung und sexueller Nötigung erreichen.

Nach Londoner Medien-Angaben hält sich der Gründer des Enthüllungsportals Wikileaks in Großbritannien auf.

Nach der Entscheidung aus Stockholm bleibt Julian Assange auch auf der "roten Interpol-Liste" zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft in Stockholm hatte den Haftbefehl schon vor der umstrittenen Veröffentlichung von hunderttausenden US-Botschaftsdokumenten durch Wikileaks erlassen.

Ein Polizeisprecher in der schwedischen Hauptstadt bestätigte einen Bericht der Londoner "Times", wonach für die Ausschreibung Assanges zur internationalen Fahndung noch Angaben nachgereicht werden müssen. Man habe im ersten Formular nicht ausgefüllt, welche Maximalstrafe dem Australier für alle ihm zur Last gelegten Straftatbestände drohen. "Wir hatten es nur für Vergewaltigung ausgefüllt. Jetzt werden wir es auch für die zwei Fälle von sexueller Nötigung sowie einen mit sexueller Belästigung nachholen", sagte der Sprecher.

Assange soll bei einem Schweden-Besuch im August zwei Frauen bei insgesamt fünf Gelegenheiten vergewaltigt oder andere sexuelle Gewalt ausgeübt haben. Er bestreitet die Vorwürfe und sieht sie als Teil einer aus den USA gesteuerten Verschwörung gegen ihn. (dpa)

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