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Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit.

© picture alliance / photothek/Janine Schmitz

Ärzte sollen für „Erstbefüllung“ Extrahonorar bekommen: Lauterbach plant neue Kampagne für digitale Patientenakte

Der Gesundheitsminister will die Akzeptanz für die elektronische Patientenakte erhöhen. Datenschutzregeln sollen so gestaltet werden, „dass sie für Patienten und Ärzte im Alltag praktikabel sind“.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will mit einer bundesweiten Kampagne die Akzeptanz der digitalen Patientenakte erhöhen. „Ärzte und Kassen werden die Patienten informieren und beraten“, kündigte Lauterbach in den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Montag an. „Und wenn die elektronische Patientenakte für alle startet, machen wir eine bundesweite Aufklärungskampagne.“

Lauterbach versicherte, Datenschutzregeln würden so gestaltet, „dass sie für Patienten und Ärzte im Alltag praktikabel sind“. So sollten Ärztinnen und Ärzte, die Zugriff auf die Daten haben, von den Patientinnen und Patienten gezielt ausgewählt werden können. „Wenn ich als Patient nicht will, dass mein Zahnarzt sieht, bei welchem Psychotherapeuten ich wegen einer schweren Psychose behandelt werde, muss ich dem Zahnarzt den Zugriff auf diese Daten verweigern können“, sagte der Minister.

Lauterbach nannte zudem weitere Details zu den geplanten Regelungen. So sollen Ärztinnen und Ärzte dafür honoriert werden, dass sie zum Start der neuen elektronischen Patientenakte wichtige bisherige Befunde digitalisieren. Es werde kaum möglich sein, die gesamte Krankengeschichte zu digitalisieren, räumte Lauterbach ein, die „Erstbefüllung“ werde aber zusätzlich honoriert werden.

Er sicherte auch zu, die Krankenkassen würden weiterhin nur Zugriff auf die Abrechnungsdaten erhalten, nicht aber auf die medizinischen Daten der elektronischen Patientenakte. Der Minister kündigte an, die erforderlichen Gesetzesänderungen sollten noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten werden.

Zunächst solle Anfang 2024 das E-Rezept aktiviert werden, ab Herbst 2024 dann „die weiterentwickelte Patientenakte“, die auch eine digitale Medikationsübersicht enthalten solle. Zwar gibt es die elektronische Patientenakte bereits, die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer ist jedoch bislang gering und auch die technischen Anwendungsmöglichkeiten sind noch begrenzt. (AFP)

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