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Politik: Ärzte klagen gegen das Kernkraftwerk wegen Häufung von Leukämiefällen

Die vielen Leukämie-Erkrankungen im Umkreis des Atomkraftwerks Krümmel sind seit Montag Gegenstand eines Verfahrens vor dem Schleswiger Oberverwaltungsgericht (OVG). Die beiden Ärzte Hans-Ulrich Clever aus Marschacht und Hayo Dieckmann aus Reppenstedt wollen vor Gericht durchsetzen, dass das schleswig-holsteinische Energieministerium die Stilllegung des Kernkraftwerkes anordnet und die Betriebsgenehmigung widerruft.

Die vielen Leukämie-Erkrankungen im Umkreis des Atomkraftwerks Krümmel sind seit Montag Gegenstand eines Verfahrens vor dem Schleswiger Oberverwaltungsgericht (OVG). Die beiden Ärzte Hans-Ulrich Clever aus Marschacht und Hayo Dieckmann aus Reppenstedt wollen vor Gericht durchsetzen, dass das schleswig-holsteinische Energieministerium die Stilllegung des Kernkraftwerkes anordnet und die Betriebsgenehmigung widerruft.

Zum ersten Mal befasst sich ein Gericht umfassend mit allen vorliegenden Studien über die ungeklärt hohe Zahl von Leukämiefällen in der Gegend und wird darüber urteilen, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Kernkraftwerks und den Erkrankungen gibt. Seit 1989 waren in einem Umkreis von fünf Kilometern des Atommeilers zehn Kinder, ein Jugendlicher sowie zehn Erwachsene an Leukämie erkrankt. Zwei Kinder und ein Jugendlicher starben bisher. Der Siedewasserreaktor war 1983 in Betrieb genommen worden. Unbestritten ist Radioaktivität ein Risikofaktor bei Leukämie. Um diesen Risikofaktor und die Rolle des AKW Krümmel streiten Wissenschaftler seit Jahren.

Der Prozess begann mit einem zweistündigen Vortrag des Gerichts, in dem der bisherige Stand der Argumente der Parteien zusammengefasst wurde. Der Vorsitzende Richter im 4. OVG-Senat betonte am ersten Verhandlungstag: "Wir diskutieren hier nicht über Sinn oder Unsinn der friedlichen Nutzung der Atomenergie." Das Gericht könne auch nicht die Aufgaben der Aufsichtsbehörde übernehmen. Entscheidend sei für das OVG, ob es gelinge, einen Zusammenhang zwischen Leukämie-Erkrankungen und dem Atomkraftwerk nachzuweisen. Nach der Zusammenfassung des Sachverhaltes zu Prozessbeginn sagte der Richter: "Fest steht bisher nur, dass es ein Kernkraftwerk Krümmel gibt und dass die Menschen in der Elbmarsch an Leukämie erkrankt sind." Nach Ansicht der Ärzte, die der deutschen Sektion der Vereinigung Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) angehören, sprechen alle relevanten wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse für einen Zusammenhang zwischen dem Reaktor und den Leukämie-Erkrankungen.

Das beklagte Ministerium dagegen sieht nach den bisherigen Ergebnissen der zahlreichen Studien einen solchen Zusammenhang nicht als bewiesen an. Die Studien hätten ergeben, dass sich der Betrieb in Krümmel stets im Rahmen der Genehmigung gehalten habe und es insbesondere keine ungenehmigten Freisetzungen von Radioaktivität gegeben habe, die die Bluterkrankung hätten auslösen können. Das Energieministerium räumte zwar "einige Ungereimtheiten" ein. "Dem hat die Aufsichtsbehörde nachzugehen, und dem geht sie nach", sagte die Sprecherin. Man befinde sich aber noch in der sicherheitstechnischen Überprüfung.

Ihre Klage haben die beiden Ärzte bereits vor vier Jahren eingereicht. Damals hatte das Ministerium nach mehr als einem Jahr Stillstand die Genehmigung zum Wiederanfahren von Krümmel erteilt.

Ein Sprecher des Gerichts teilte mit, dass der Vierte Senat des Gerichts in dem Verfahren "umfängliches Streitmaterial" zu würdigen habe. Dazu gehörten die Emissions- und Immissionsüberwachung des Kernkraftwerks ebenso wie die Auswertung der zahlreichen Untersuchungen von Wissenschaftlern. Aber auch Bau und Zustand des Reaktordruckbehälters, der in der Vergangenheit Schlagzeilen wegen "Pfusch am Bau" gemacht hatte, wird in dem Verfahren eine Rolle spielen. Für die mündliche Verhandlung sind bisher zwei Tage vorgesehen. Die Verhandlung wird an diesem Dienstag fortgesetzt.

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