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Armin Laschet wird besonders oft im Netz angegriffen.

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Hasskommentare gegen die Kanzlerkandidaten: Armin Laschet wird auf Twitter am häufigsten beleidigt

Sieben Prozent der Kommentare gegen die Spitzenpolitiker könnten sogar illegal sein. Eine Studie zeigt, wer besonders betroffen ist.

Hasskommentare im Netz werden von den Verfasser:innen vor allem dazu eingesetzt, um ihre politischen Gegner einzuschüchtern, sie zu diffamieren und dazu zu bringen, sich zurückzuziehen. Eine Studie der Betroffenenberatung Hateaid zeigt nun, dass auch die Spitzenkandidat:innen massiven Hetzkampagnen im Netz ausgesetzt sind.

Allein gegen die drei Kanzlerkandidat:innen richteten sich innerhalb eines Monats mehr als 35.000 öffentlich gepostete Beiträge mit hasserfüllter Sprache - und das nur auf dem sozialen Netzwerk Twitter. Über den CDU-Kandidaten Armin Laschet wurde da in den letzten Wochen am meisten gesprochen. Binnen eines Monats wurde er in 662.540 Tweets erwähnt. In etwa vier Prozent davon (27.476 Tweets), gibt Hateaid in einer Pressemitteilung bekannt, war beleidigende und verletzende Sprache verwendet worden.

Um das festzustellen, hatten Analyst:innen über eine Million Tweets gesammelt, in denen die Spitzenkandidaten zwischen dem 7. August und 7. September erwähnt wurden. Eine speziell programmierte künstliche Intelligenz (KI) filterte die Kommentare nach Beschimpfungen wie „versager“, „fresse“, „idiot“ und „idiotin“, „marionette“, „faschist“ oder „schlampe“.

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Olaf Scholz wurde in 6.690, Annalena Baerbock in 5.524 Tweets im Kontext mit diesen und ähnlichen Worten erwähnt. Zu Christian Lindner (FDP) gab es binnen eines Monats 1.599 solcher Kommentare, zu Janine Wissler (Die Linke) 283. Alice Weidel (AfD) wurde 684-mal im Kontext von potenziell beleidigender und verletzender Sprache erwähnt.

Bislang wurde nur einer der strafrechtlich relevanten Tweets gelöscht

Die inhaltliche Analyse dieser Tweets zeige allerdings, heißt es in der Pressemitteilung, dass ein signifikanter Teil der Kommentare Weidel zwar erwähnt, aber andere Personen angreift. Ein Beispiel soll das verdeutlichen: In Tweets, in denen Annalena Baerbock mit potenziell beleidigender oder verletzender Sprache angegriffen wurde, wurde Alice Weidel zwar ebenfalls erwähnt – allerdings als positives Gegenbeispiel.

Die Expert:innen der Organisation schätzen, dass etwa sieben Prozent der hasserfüllten Kommentare illegal sein könnten. Weil Politiker:innen in der Öffentlichkeit stehen, sind die Hürden allerdings besonders hoch, bis Beschimpfungen gegen sie tatsächlich von Gerichten als strafbar bewertet werden. Bislang wurde nur einer, der als wahrscheinlich strafrechtlich relevant identifizierten Kommentare, gelöscht, alle anderen sind weiterhin online.

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