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Seda Basay-Yildiz, die Rechtsanwältin von Sami A.

© Boris Roessler/dpa

Ultimatum verstrichen: Anwältin von Sami A. beantragt Zwangsgeld

Das Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. In der Nacht hat die Stadt Bochum ein Ultimatum der Justiz verstreichen lassen, den Tunesier nach Deutschland zurückzuholen.

Die Anwältin des nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. fordert von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro, weil ihr Mandant nach wie vor nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde. Zuvor war in der Nacht zum Mittwoch ein Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung von Sami A. abgelaufen. „Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden“, sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz am Mittwoch in Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte den Antrag. „Darüber muss das Gericht nun entscheiden - und gegen diese Entscheidung kann die Stadt Bochum wieder Beschwerde einlegen“, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes. Das Zwangsgeld würde die Staatskasse erhalten. „Es soll vor allem dazu dienen, Druck auf die Stadt Bochum auszuüben.“

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen einen Antrag der Stadt gegen das Ultimatum zurückgewiesen. Bislang habe Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es in der Begründung des OVG in Münster am Dienstagabend. Die Frist zur Rückholung des Islamisten hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetzt.

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Ermittlungen gegen Sami A.

Sami A. kann nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit allerdings auch nicht nach Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten diese am Dienstag mitgeteilt.

Seit 2005 haben es mehrere deutsche Gerichte als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte. Am 13. Juli war er abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war.

Weitere Anträge auf Zwangsgeld

Über eine weitere, in der Sache noch wichtigere Beschwerde der Stadt Bochum gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist allerdings noch nicht entschieden. Die Richter hatten die Stadt verpflichtet, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen - das will Bochum nicht akzeptieren. Hierzu laufen erst am kommenden Montag Stellungnahmefristen und erst am 13.8. Beschwerdebegründungsfristen aus, weshalb erst danach mit Entscheidungen zu rechnen ist. Die Anwältin des Islamisten kündigte an, weitere Anträge auf Zwangsgeld zu stellen, solange Sami A. nicht nach Deutschland zurückgeholt werde. Das OVG ist in Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz.

Die Entscheidung der Gelsenkirchener Asylkammer vom 12. Juli, wonach Sami A. nicht nach Tunesien hätte abgeschoben werden dürfen, sei aber unanfechtbar und nicht Gegenstand der OVG-Entscheidung, teilte ein Sprecher der Behörde mit. (dpa)

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