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Richtung Kabul. Immer wieder werden Afghanen in ihre Heimat abgeschoben.

© Boris Roessler/dpa

Asyl: Afghane womöglich rechtswidrig abgeschoben

Am 3. Juli ist ein 20-jähriger Afghane aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden. Jetzt gibt es Zweifel, ob das rechtens war. Sein Verfahren ist wohl noch nicht abgeschlossen.

Ein Asylbewerber aus Mecklenburg-Vorpommern ist möglicherweise rechtswidrig in seine Heimat Afghanistan abgeschoben werden. Nach Recherchen des NDR handelt es sich bei dem 20-Jährigen um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren.

Er habe im Dezember 2015 Asyl beantragt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe den Antrag im Februar 2017 abgelehnt. Dagegen klagte der Afghane. Das Verfahren sei zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht abgeschlossen gewesen.

„Wegen des laufenden Asylklageverfahrens hätte keine Abschiebung erfolgen dürfen“, zitierte der Sender einen Sprecher des Verwaltungsgerichts Greifswald. In der Woche nach der Abschiebung hätte der Flüchtling vor Gericht angehört werden sollen.

Fehlerhafte Daten?

Dokumente, die dem NDR vorliegen, belegen demnach, dass Bamf und Ausländerbehörde bei der Abschiebung von falschen Voraussetzungen ausgingen. Sie glaubten, die Ablehnung des Asylantrags sei rechtskräftig geworden, und der Mann könne abgeschoben werden. Das Gericht hatte die Klage jedoch schon im August 2017 akzeptiert. 

Das Schweriner Innenministerium bedauerte den Fehler gegenüber dem NDR, verwies aber auf das Bamf, das fehlerhafte Daten geliefert habe. Nach den Dokumenten, die dem NDR vorliegen, war die Klage dem Bamf bekannt. Dort ging man aber offenbar fälschlicherweise davon aus, dass das Verwaltungsgericht sie nicht zur Entscheidung angenommen hatte.

Weder das Bundesamt noch das Bundesinnenministerium äußerten sich laut NDR bisher auf Anfrage dazu. Die Anwältin des Flüchtlings, die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen, soll beantragt haben, den Mann zurück nach Deutschland zu holen.  

Das Verwaltungsgericht Greifswald, das Innenministerium in Schwerin und die Rechtsanwältin Steffen waren am Dienstagabend nicht für Stellungnahmen erreichbar. (dpa)

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