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Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Maskenpflicht im Bundestag geklagt.

© imago images/Christian Thiel

Partei wirft Bundesverfassungsgericht Einmischung vor: AfD zieht Klage gegen Maskenpflicht im Bundestag zurück

Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht sind eingestellt worden. Die AfD hält das Verhalten der Gerichte für nicht neutral.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verfahren zur Maskenpflicht im Bundestag eingestellt. Die AfD habe ihren Antrag zurückgenommen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. 19 Abgeordnete der Fraktion hatten sich gegen die im Herbst von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble angeordnete Verpflichtung gewandt, in allen Gebäuden des Bundestags Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Der CDU-Politiker war aus ihrer Sicht dazu nicht befugt. Mit der Rücknahme des Antrags gebe es keine Grundlage mehr für ein Verfahren, erklärte das Gericht. (Az. 2 BvE 10/20)

„Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht angesichts der einstimmig beabsichtigten Verwerfung des unzureichend begründeten Hauptsacheantrags als unzulässig nicht (...)“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Die AfD-Politiker hatten den Antrag den Angaben zufolge zurückziehen lassen, unmittelbar nachdem das Verfassungsgericht im April angekündigt hatte, in wenigen Tagen eine Entscheidung des Zweiten Senats zu veröffentlichen.

Nach ihrem Rückzieher hat die AfD dem Bundesverfassungsgericht eine „fragwürdige“ Einmischung in die politische Auseinandersetzung vor der Bundestagswahl vorgeworfen.

„Es gab keinen Grund, ohne auch nur ein einziges Wort der Begründung auf eine angebliche Unzulässigkeit hinweisen“, erklärte hierzu der AfD-Justiziar und Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner. Den Karlsruher Richtern fehle es an der notwendigen Politikferne. „Das Bundesverfassungsgericht mischt sich auch hier in fragwürdiger Art und Weise in die politische Auseinandersetzung, zumal in zeitlich unmittelbarer Nähe zu einer Bundestagswahl, ein.“

Demgegenüber warf der FDP-Abgeordnete und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki der AfD eine Missachtung des Verfassungsgerichts vor. „Einen unzureichend begründeten Antrag einzureichen, der das Begehren unzulässig werden lässt, ist auch eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichts, das erwarten darf, ernst genommen zu werden“, sagte Kubicki „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf.

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Die AfD hatte parallel in Karlsruhe und beim Verwaltungsgericht Berlin Klagen eingereicht. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Maskenpflicht in einer Eilentscheidung schon Wochen später.

Die Maskenpflicht im Bundestag gilt seit dem 6. Oktober. Abgeordnete können den Mund-Nasen-Schutz aber abnehmen, wenn sie - im Plenarsaal und in Sitzungsräumen - Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich der Anordnung demonstrativ widersetzt. Schäuble stützt sich auf sein Hausrecht. (AFP)

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