zum Hauptinhalt
Bradley Manning in Handschellen, nachdem der Richterspruch verlesen wurde.

© Reuters

Der Fall Bradley Manning: Warum die Abwägung zwischen Recht und Gerechtigkeit gefährlich ist

Bradley Manning legte einen Eid ab, Geheimhaltung zu wahren. Er brach das Recht bewusst, um einem seiner Meinung nach höheren Ziel zu dienen - und stellte sich damit in die Tradition des Utilitarismus, meint Malte Lehming. Aber auch die NSA kann ihre Überwachung so rechtfertigen.

Bradley Manning hatte sich einst aus freien Stücken entschieden, amerikanischer Soldat zu werden. Er legte einen Amtseid ab, der ihn zur Geheimhaltung verpflichtete. Dann leitete er, im vollen Bewusstsein der Strafbarkeit seines Tuns, mehrere hunderttausend Dokumente aus Armeedatenbanken an die Enthüllungsplattform Wikileaks weiter. Dafür wurde er von einem US-Militärgericht schuldig gesprochen.

Manning gilt vielerorts als Held

Weil sich unter den Dokumenten auch solche befinden, die auf amerikanische Kriegsverbrechen im Irak hinweisen, gilt Manning – ebenso wie Edward Snowden, der das Datensammelprogramm „Prism“ der „National Security Agency“ (NSA) publik machte – vielerorts als Held. Man vergleicht beide mit Dissidenten in Diktaturen oder Widerstandskämpfern in totalitären Systemen. Doch Geheimnisverrat wird in allen Ländern bestraft, auch in Deutschland. Und Amerika ist, trotz aller Defizite, eine lebendige Demokratie und ein Rechtsstaat.

Deontologie gegen Utilitarismus

Wollten sich Manning und Snowden auf eine Art übergesetzlichen Notstand berufen, wie es seinerzeit der Vizechef der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, tat, der dem Entführer des elfjährigen Jakob von Metzler mit Folter drohte (ohne sie je auszuführen), um den Aufenthaltsort des Opfers zu erfahren, würden sie sich moralphilosophisch in die Tradition des Utilitarismus stellen. Ein Utilitarist misst den Wert einer Handlung vorrangig an ihren Konsequenzen. Dann heiligt der gute Zweck schon mal die weniger edlen Mittel.

Dem steht die sogenannte Deontologie gegenüber, der zufolge Handlungen unabhängig von ihren Konsequenzen in sich gut oder verwerflich sind. Überspitzt formuliert mündet diese Lehre in dem Satz „fiat justitia et pereat mundus“ – Gerechtigkeit geschehe, auch wenn die Welt zugrunde geht. Ein Deontologe würde nie illegal kopierte Steuer-CDs aus der Schweiz kaufen, ein Utilitarist hat da kaum größere Skrupel.

Der Utilitarismus ist ein zweischneidiges Schwert

Das Problem beim Utilitarismus ist, dass er leicht als Normenübertretungslegitimation missverstanden werden kann. Vermeintlich geringerwertige Rechtsgüter genießen dann weniger Schutz als vermeintlich höherwertige. Doch abgesehen davon, dass Manning und Snowden nicht nur Kriegsverbrechen und Grundrechtseingriffe aufdeckten, sondern in ihrem Transparenzdrang weit darüber hinausgingen – Depeschen des State Department ließen Rückschlüsse auf Informanten zu, chinesische und russische Cyberkrieger können nun die Schwächen amerikanischer Aufklärungsarbeit kenntnisreich eruieren und für sich selbst nutzen –, öffnet die utilitaristische Rechtfertigung der „Whistleblower“ auch ihren Gegnern viele Türen.

Mildernde, aber keine strafbefreienden Umstände

Wenn Manning und Snowden Gesetze brechen durften, weil sie Gutes bewirkten, könnte die NSA dasselbe für sich geltend machen. Die massenhafte Verletzung des Datenschutzes wäre demnach ein geringerwertiges Rechtsgut als die Verhinderung von Terroranschlägen. Wer eine solche Debatte nicht führen möchte, kommt zu einem schmerzlichen und unbefriedigendem Ergebnis: Daschner, Manning und Snowden haben wohl höchsten Respekt verdient. Man kann sie für ihren Mut bewundern. Aber das sind mildernde, keine strafbefreienden Umstände. Wer will, dass das Gerechtigkeitsempfinden schwerer wiegt als das geschriebene Recht, gefährdet ebendieses.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false