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Die Wanzen, mit denen man andere belauschen kann, sind etwas kleiner, sehen aber nicht so niedlich aus.

© dpa

Kleine Anfragen, große Arroganz: Heute sagen wir mal nichts

Wie viele Journalisten werden vom Verfassungsschutz observiert? Antwort der Behörde: Dazu können wir keine Auskunft geben, es gibt keine Statistik. Das Fragerecht ist das schärfste Schwert der Opposition. Aber es kann schnell stumpf werden.

In Kleinen Anfragen kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt bezeichnete Bereiche verlangt werden. So steht es, etwas hölzern formuliert, wörtlich in der Geschäftsordnung des Bundestags. Die Kleine Anfrage ist großes Verfassungsrecht, eine Ausprägung parlamentarischer Kontrolle. Viel mehr als im Streit um die rechnerischen Möglichkeiten, in Karlsruhe zu klagen, erweist sich hier, wie ernst die Regierung ihre Opposition im Bundestag wirklich nehmen will.

Damit sieht es nicht gut aus, betrachtet man die aktuelle Antwort aus dem Innenministerium auf eine Anfrage der Linken zur Bespitzelung von Journalisten durch Geheimdienste. Anlässlich mehrerer Fälle in Niedersachsen, bei denen Presseleute ins Visier kamen, bloß weil sie berufsmäßig Kontakte zu Extremisten hatten, wollte die Fraktion wissen, wie es der Bundes-Verfassungsschutz damit hält. Insbesondere: Wie viele Journalisten sich in der amtlichen Datensammlung der Behörde befinden.

Über die Antwort kann man nur staunen. Dazu könne keine Auskunft gegeben werden, heißt es, denn: Es gäbe keine Statistik, die bespitzelte Personen nach ihrer Berufstätigkeit erfasse. Keine Statistik, keine Antwort. Das parlamentarische Kontrollrecht soll sich also auf vorliegende Statistiken beschränken.

Ein Witz. Selbstverständlich verfügt der Verfassungsschutz über die Informationen, die die Linken wissen wollen. Sie sind gespeichert im „Nachrichtendienstlichen Informationssystem“, kurz Nadis. Die Behörde müsste sie nur zusammentragen. In der Sprache der Beamten: eine Statistik erstellen, wo zuvor keine war. Alle nötigen Daten sind vorhanden.

Man will nicht. Es kostet Mühe. Vor allem würde eine Antwort Nachfragen provozieren, um welche Fälle es im Einzelnen geht. Eine unangenehme Diskussion. Am Ende steht der Verfassungsschutz vielleicht dumm da, so wie in Niedersachsen. Und schließlich: Heißt ein Geheimdienst nicht Geheimdienst, weil er im Geheimen operiert?

2009 hatte das Bundesverfassungsgericht der Regierung einige klare Sätze mitgegeben, wie mit Kleinen Anfragen umzugehen ist. Auch dieser Beschluss betraf die Geheimdienste, auch hier ging es um Bespitzelung, und zwar die von Bundestagsabgeordneten selbst. Die Regierung schuldet eine Antwort, hieß es, soweit nicht Gründe des Staatswohls entgegenstehen oder der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist. Beides ist bei der Journalisten-Frage nicht der Fall. Man könnte, man müsste eine Auskunft dazu geben. Übrigens auch Journalisten selbst, wenn sie danach fragen.

Das Fragerecht dürfte im Alltag der Großkoalition das schärfste Schwert von Grünen und Linken werden. Aber es kann schnell stumpf werden an der Arroganz der Macht.

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