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Im Zweifel für die Bayern. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden

© dpa

Steuergeheimnis: Hoeneß ist kein Heiligtum

Bayerische Richter deckeln Auskünfte zum Umgang der Behörden mit dem Steuerfall des Fußballfunktionärs. Damit missachten sie das parlamentarische Fragerecht.

Deutschland ist Weltmeister, der Steuerfall Hoeneß Episode. Flott wurde das Verfahren abgeschlossen, bald ist es vergessen, doch viele Fragen bleiben. Eine davon ist, was Bayerns Behörden von dem Verdacht gegen den Meistermacher gewusst hatten, bevor sich dieser ihnen – angeblich freiwillig – offenbarte. Die Grünen hakten nach, jetzt bekamen sie die Abfuhr. Das Steuergeheimnis schützt nicht nur Hoeneß’ Zockerkonten, es schützt auch die Regierung vor parlamentarischer Neugier, meint das Landesverfassungsgericht. Damit schützt es zu viel. Denn wer erfährt, wie Bayerns Beamte im Detail von dem Fall erfuhren, erfährt noch nichts über Hoeneß und den Inhalt seiner Akte. Es wäre ein Leichtes für die Richter gewesen, beides voneinander zu trennen und damit die Kontrollbefugnis zu erhalten, die ein Parlament nun einmal gegenüber der Exekutive haben sollte. Aber sie wollten nicht. Stattdessen hoben sie die Persönlichkeitsrechte des Großbetrügers in denselben Rang, den die Bayern in der Fußballwelt besetzen, den ganz oben. Da haben sie nichts zu suchen. Hoeneß sitzt, jetzt muss fragen erlaubt sein. Bayern führt. Für die Grünen heißt es: dranbleiben.

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