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Polizisten ergreifen Maßnahmen gegen Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“.

© Reuters/Nadja Wohlleben

Gespräche der „Letzten Generation“ mit Journalisten abgehört: Das geht gar nicht!

Das LKA Bayern hat im Zuge der Überwachung von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“ auch Journalistinnen und Journalisten abgehört. Dieser massive Eingriff der Staatsgewalt ist durch nichts zu rechtfertigen.

Ein Kommentar von Alexander Fröhlich

Sie haben das Stoppzeichen übersehen. Beamte des Landeskriminalamtes Bayern, der Generalstaatsanwaltschaft München, ein Richter, der die Überwachung von Telefonen, Mailboxen und das Live-Mitlesen von E-Mails von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“ erlaubt hat. Spätestens als über diese Kanäle auch Gespräche mit Journalisten abgehört, protokolliert und erfasst wurden, hätte nur ein schlauer Beamter drauf kommen müssen: Das geht gar nicht!

Aber nein, entweder hat in den bayerischen Sicherheitsbehörden niemand bemerkt, dass eine Grenze überschritten wurde. Oder sie haben es bewusst in Kauf genommen. Beides ist desaströs.

An dieser Stelle muss gar nicht entschieden werden, ob die Ermittlungen gegen Klimaaktivisten wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zunächst in Ordnung oder völlig übertrieben sind. Das ist selbst unter Juristen umstritten.

Klar ist jedenfalls, dass die Ermittler mit diesem Vorwurf zum großen Besteck greifen können. Abhörmaßnahmen sind damit leichter möglich. Das war bereits klar, als die Ermittlungen im Zuge einer bundesweiten Razzia bekannt wurden.

Eingriff in die Pressefreiheit

Aber: Spätestens als das LKA Bayern beim Belauschen der Pressenummer mit Berliner Vorwahl und privater Handyanschlüsse von Sprechern und führenden Aktivisten bemerkten, dass auch Journalisten betroffen sind, hätte zumindest für diese abgehörten Gespräche Stopp sein müssen. Nicht einmal der Richter, der die Abhöraktion erlaubte, hatte in seinem Beschluss erörtert, warum die hohen gesetzlichen Hürden für das Mithören bei Berufsgeheimnisträgern hier überschritten sein sollten. Warum der Eingriff in die Pressefreiheit verhältnismäßig wäre.

Was bleibt? Für ein Ermittlungsverfahren, das hochumstritten ist, wurden Daten von und über Journalisten gesammelt. Schlimmstenfalls ließen sich damit gar Listen anlegen: Journalisten, die eher Verständnis zeigen mit den Klimaaktivisten oder einfach sie nur noch als Klimakleber bezeichnen. Und das alles wegen eines Vorwurfs, der bislang eher Nazi-Kameradschaften, Hooligan-Trupps und links militante Zellen traf.

Die Behörden in Bayern müssen schleunigst offenlegen, wie viele Journalisten Opfer der Abhörmaßnahmen geworden sind. Und es muss geklärt werden, wie Polizei und Justiz diesen Angriff auf die Pressefreiheit überhaupt in Erwägung ziehen konnten. Der Verfolgungseifer muss überaus groß gewesen sein, dass niemand die Reißleine zog. Die Ermittler können sich jetzt gewiss sein, dass ihr Vorgehen von den Medien noch kritischer hinterfragt wird.

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