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Klagt gegen Weinstein: Rose McGowan

© dpa/Paul Sancya

Vorkämpferin der MeToo-Bewegung: Rose McGowan verklagt Weinstein

US-Schauspielerin Rose McGowan wirft Harvey Weinstein den „teuflischen“ Versuch vor, Opfer sexueller Gewalt mundtot zu machen. Sie zieht vor Gericht.

Rose McGowan (46), eine der Vorkämpferinnen der #MeToo-Bewegung, zieht gegen Harvey Weinstein vor Gericht. Die US-Schauspielerin („Charmed - Zauberhafte Hexen“) hat am Mittwoch vor einem Bundesgericht in Kalifornien Klage gegen den Ex-Hollywoodmogul eingereicht, weil er versucht haben soll, sie angesichts von Vergewaltigungsvorwürfen mundtot zu machen. Es gehe „um einen teuflischen und illegalen Versuch eines der mächtigsten Männer der USA und seiner Vertreter, Opfer sexueller Gewalt zum Schweigen zu bringen.“

McGowan wirft Weinstein unter anderem Betrug, Verletzung der Privatsphäre und emotionale Bedrängnis vor. Neben Weinstein verklagt sie auch frühere Anwälte des Produzenten und die umstrittene Sicherheitsfirma Black Cube.

Weinstein wies die Vorwürfe durch seine Anwältin zurück. McGowan sei nur auf Geld und auf Publicity aus, schrieb Anwältin Phyllis Kupferstein in einer Mitteilung, die dem „Hollywood Reporter“ vorlag.

Nach Angaben der Schauspielerin wurde sie 1997 von dem Produzenten vergewaltigt. Diesen Vorfall wollte sie 2016 in ihrem geplanten Buch beschreiben. Weinstein und sein Team hätten mit allen Mitteln versucht, dies zu unterdrücken, macht McGowan in ihrer Klage geltend. Dazu gehörte auch Rufschädigung, so dass ihr niemand glauben würde. McGowan pocht vor Gericht auf eine Entschädigung in nicht genannter Höhe.

McGowan war 2017 eine der ersten Frauen, die Weinstein Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe vorwarfen. 2018 wurde der Filmproduzent in New York wegen krimineller sexueller Handlungen angeklagt. Der Prozess soll im kommenden Januar beginnen. Mehr als 80 Frauen haben Vorwürfe gegen den 67-Jährigen erhoben. Bei der Anklage in New York geht es allerdings nur um zwei Vorfälle aus den Jahren 2006 und 2013. Weinstein beteuert, jegliche sexuelle Handlungen seien einvernehmlich erfolgt. (dpa, AFP)

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