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© imago/BildFunkMV

Streit um Copyright: "Happy Birthday" bleibt für alle da

Ein Gericht in Los Angeles hat entschieden: Auch künftig bleibt das Lied "Happy Birthday" copyrightfrei - selbst bei einer kommerziellen Nutzung.

Im jahrelangen Streit um das Lied „Happy Birthday“ hat ein Gericht in Kalifornien eine Einigung erzielt. Das berichten die „Los Angeles Times“ und die „New York Times“ übereinstimmend - ohne aber Inhalte der Einigung zu kennen. Klar ist nur, dass das Lied künftig rechtefrei ist. Geklagt hatte eine Gruppe Dokumentarfilmer gegen den Musikgiganten Warner.

Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert. Das Label verdiente etwa zwei Millionen Dollar im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Songs. „Happy Birthday To You“ ist wohl das meistgesungene Lied der Menschheit, vor „Ave Maria“ und „Freude schöner Götterfunken“.

Ursprünglich wurde das Urheberrecht 1935 von der Firma Clayton F Summy angemeldet. Privat durfte das Lied bisher zwar jeder singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung klingelten die Kassen. Fraglich ist nun, ob Warner zurückzahlen muss. Möglich ist, dass das Gericht genau das verlangt - rückwirkend bis 1949.

Komponiert hatte das Lied 1893 die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester, der Kindergärtnerin Patty. Es hieß ursprünglich „Good Morning to You“. Der Geburtstagstext entstand später. Erst im September war in der Musikbibliothek der University of Louisville in Kentucky die Urfassung des Liedes aufgetaucht, in einem von dem Ordner mit der Aufschrift „Mildred Hill“, in dem die Bibliothekare bis dahin nur Zeitungsausschnitte vermutet hatten. (dpa)

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