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Der Naumburger Dom hat in diesem Jahr gute Chancen, in die Welterbeliste aufgenommen zu werden.

© Jan Woitas/dpa

Naumburger Dom: Die Unesco stimmt über die Aufnahme des Naumburger Doms ins Welterbe ab

Die Wikingerstadt Haithabu mit der Befestigungsanlage Danewerk in Schleswig-Holstein wurde am Samstag bereits zum Welterbe erklärt

Das Weltkulturerbe-Komitee, das bis zum 4. Juli in Bahrains Hauptstadt Manama tagt, entscheidet an diesem Wochenende unter anderem über die Aufnahme zwei historischer deutscher Kulturdenkmäler in die Unesco-Liste. Die archäologische Grenzlandschaft um die Wikingerstadt Haithabu mitsamt der Befestigungsanlage Danewerk bei Schleswig wurde von der Unesco bereits am Samstag zum Welterbe erklärt. Die Wikingerstadt Haithabu war vom 9. bis 11. Jahrhundert eines der bedeutendsten Handelszentren Nordeuropas. „Die Stätte macht deutlich, dass unsere Geschichte seit jeher vom Handel und Austausch über nationalstaatliche Grenzen hinweg geprägt ist“, kommentierte Maria Böhmer, die Präsidentin der deutschen Kommission, die Entscheidung. Sie zeigte sich optimistisch, dass auch die Bewerbung für den im frühen 13. Jahrhundert gebauten Naumburger Dom alle Anforderungen der Unesco-Kommission erfüllt. Der Naumburger Dom in Sachsen-Anhalt zählt zu den bedeutendsten Bauwerken der Spätromanik, sein weltberühmter Westchor aus dem späten 13. Jahrhundert mit den Stifterfiguren aus der Werkstatt des unbekannten Naumburger Meisters gilt als eines der wichtigsten Bauwerke der Frühgotik. Bereits 2015 war der Dom für das Weltkulturerbe vorgeschlagen worden, der Antrag scheiterte damals. Der Weltdenkmalrat Icomos hat der Aufnahme der Stätte schon zugestimmt.

Die deutschen Bewerbungen fallen in eine kritische Phase. Erst im Frühjahr hatte der Weltdenkmalrat der Stadt Potsdam eine Verwarnung ausgesprochen und damit gedroht, die durch Baumaßnahmen gefährdeten Schlösser und Gärten entlang der Havel auf die Rote Liste der bedrohten Welterbestätten zu setzen. Bereits 2009 war dem Dresdner Elbtal dieser Status abgesprochen worden. Derweil verkündet das Komitee in Manama weitere Neuaufnahmen. Zum Weltkulturerbe gehören künftig die verborgenen christlichen Stätten im japanischen Nagasaki, die in den südlichen Provinzen der koreanischen Halbinsel verstreuten buddhistischen Bergklöster, die Archäologische Landschaft der Sassaniden in der südiranischen Region Fars und das Art-Deco-Ensemble von Mumbai. Bereits am Freitag hatte die Unesco die archäologische Stätte Thimlich Ohinga in Kenia, die antike Stadt Kalhat im Oman und die Al-Ahsa-Oase in Saudi-Arabien zum Welterbe erklärt. Tsp (mit dpa/KNA)

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