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Lohnt sich das E-Book überhaupt noch?

© Jens Büttner/ picture alliance/ zb/ dpa

Zum EuGH-Urteil über E-Books: Bücher wollen besessen werden

Zum digitalen Eigentum verpflichtet: E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden. Warum man lieber in sein analoges Buchregal reinschauen sollte. Ein Kommentar.

Was der Europäische Gerichtshof jetzt mit einem Urteil und das auf letztinstanzlicher Ebene entschieden hat, wirft zunächst Fragen auf. E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden, lautet das Urteil, das einer Klage des niederländischen Verlegerverbandes gegen die ebenfalls aus den Niederlanden stammende Plattform „Tom Kabinet“ Recht gab.

Tom Kabinet hatte sich auf den Wiederverkauf von sozusagen gebrauchten E-Books spezialisiert. Die erste Frage, die sich stellt: Warum sollen E-Books eigentlich nicht weiterverkauft werden können? Das war doch früher auch Usus im Fall von gedruckten Büchern, das ist das Geschäftsmodell von Antiquariaten. Dann, nächste Frage: Wem gehören E-Books, digitale Medien? Schließlich: Wer soll mit so einem Urteil geschützt werden?

Die Sache mit den elektronischen Büchern ist natürlich, dass sie sich nicht abnutzen können, sie eben nicht nur einmal, sondern beliebig oft wiederverkauft werden könnten. So lässt sich auch die positive Aufnahme dieser EuGh-Entscheidung durch Alexander Skipis nachvollziehen, den Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Skipis sagte, dass das Urteil „ein faires Urheberrecht“ sichere und „ein wichtiges Zeichen für alle Rechteinhaber und Anbieter digitaler Medien“ sei: „Es ermöglicht Verlagen und Händlern, weiter an innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten, wovon letztlich die Verbraucher profitieren.“

Wirklich innovative Geschäftsmodelle fehlen auf dem digitalen Buchmarkt

Als Urheber ist man nun tatsächlich auf einer etwas sichereren Seite. Aber als Verbraucher könnte man auf den Gedanken kommen, in die Röhre oder noch besser in sein analoges Buchregal zu schauen. Warum kann ich das, was ich erworben habe für fünfzehn oder zwanzig Euro, nach Gebrauch (oder auch nicht) nicht weiterverkaufen?

Lohnt es sich nicht doch mehr, das gute alte gedruckte Buch zu kaufen, selbst wenn das etwas teurer als ein E-Book ist? Denn das darf nicht nur an Antiquariate für weniger Geld gegeben werden (wenn sie es denn nehmen), sondern auch beliebig oft ausgeliehen werden, innerhalb der Familie, an Freunde, an Kollegen, was mit E-Books ja eine ziemlich komplizierte Angelegenheit ist.

Die wirklich „innovativen Geschäftsmodelle“ auf dem digitalen Buchmarkt scheint es jedenfalls noch nicht zu geben. Ganz zu schweigen davon, dass der E-Book-Umsatz sich nach Einbrüchen in den Jahren zuvor zwar 2018 spürbar erhöht hat, aber weiterhin überschaubare knapp 6 Prozent am Gesamtbuchmarkt ausmacht. Das Streaming, das sich auf dem Musik- und Film-, beziehungsweise Serienmarkt großflächig durchgesetzt hat, ist auf dem Buchmarkt noch in weiter Ferne.

Mal schnell reinlesen, mal einzelne Kapitel herunterladen ist halt etwas anderes als mal schnell reinhören oder zwei Stunden einen Film oder portionsweise eine Serie zu sehen. Bücher wollen besessen werden, selbst in der elektronischen Version, auch wenn Verlage gerade im Sachbuchbereich mehr und mehr auf extrem aktuelle Stoffe setzen. Wer streamt, muss sich jedenfalls keine Gedanken über eine mögliche Zweitverwertung machen.

In Deutschland hatten übrigens zwischen 2011 und 2015 schon drei Gerichte Klagen des Bundesverbands der Verbrauchzentralen gegen Online-Buchhändler zurückgewiesen und den Weiterverkauf von E-Books als nicht vereinbar mit dem Urheberrecht eingestuft.

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