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Menschen halten Fahnen der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP.

© REUTERS/Sertac Kayar

Pro-kurdische Oppositionspartei erhält doch Geld: Türkisches Verfassungsgericht hebt Blockade von HDP-Parteikonten auf

Das Verfassungsgericht hat seine Entscheidung vom Januar revidiert: Vor der Präsidentschaftswahl im Mai darf die HDP nun doch Geld aus der Staatskasse erhalten.

In der Türkei darf die zweitgrößte Oppositionspartei HDP für die im Mai geplanten Wahlen nun doch Geld aus der Staatskasse erhalten.

Das Verfassungsgericht hob am Donnerstag die Blockade der Konten der prokurdischen Partei auf, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Das Gericht revidierte damit eine eigene Entscheidung von Januar. Bei der HDP hieß es auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Partei habe von der Entscheidung über die Medien erfahren, sie aber noch nicht zugestellt bekommen.

Das Gericht hatte im Januar im Rahmen eines Verbotsverfahrens gegen die HDP deren Bankkonten blockiert. Die zweitgrößte Oppositionspartei im Parlament legte Einspruch ein.

Hintergrund für das drohende Verbot sind angebliche Verbindungen zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, die in der Türkei, Europa und den USA als Terrororganisation gilt. Die Partei weist die Vorwürfe zurück. Erwartet wird, dass das Verbot noch vor den Präsidenten- und Parlamentswahlen am 14. Mai in Kraft tritt.

Das Gericht entschied zudem, den Termin für die Verteidigung der Partei im Verbotsverfahren von nächster Woche auf Mitte April zu verlegen. Die HDP hatte eine Verschiebung bis nach den Wahlen beantragt.

Am Montag hatte eine Oppositionsallianz aus sechs Parteien den Chef der linksnationalen CHP, Kemal Kilicdaroglu, als Kandidat gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan aufgestellt. Die HDP gehört nicht zu der Allianz. (dpa)

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