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Die französische Nationalversammlung.

© dpa/LUDOVIC MARIN

Nach Verschärfung in den USA: Frankreichs nimmt „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung auf

Frankreichs Senat stimmt für Aufnahme der „Freiheit zur Abtreibung“ in die Verfassung. Der Vorstoß dazu kam von Macron, nachdem sich die rechtliche Situation in den USA verschärft hatte.

Die „Freiheit zur Abtreibung“ steht kurz vor der Aufnahme in die französische Verfassung. Frankreichs Senatorinnen und Senatoren verabschiedeten am Mittwochabend einen entsprechenden Gesetzentwurf. Es wird damit gerechnet, dass beide Kammern des Parlaments in der kommenden Woche zusammentreten, um die Verfassung entsprechend zu ändern. Präsident Emmanuel Macron hatte mit dem Vorschlag 2022 auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA reagiert.

Die Aufnahme in die Verfassung hat in erster Linie symbolischen Charakter. Der Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein ist in Frankreich bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet. Nach einer Umfrage von Ende 2022 befürworten 86 Prozent der Franzosen die Aufnahme in die Verfassung.

Kritik kam erwartungsgemäß von Abtreibungsgegnern. Die Vereinigung Alliance Vita bezeichnete die geplante Verfassungsänderung als „Unsinn“. Es sei dringender nötig denn je, eine Politik umzusetzen, die ungewollte Schwangerschaften verhindere, betonte die Organisation.

Der nun vorgestellte Gesetzentwurf erwähnt die „Freiheit zum“, nicht aber das „Recht auf“ einen Schwangerschaftsabbruch, was eine rechtlich schwächere Formulierung ist. Um die Verfassung zu ändern, müssen Nationalversammlung und Senat im sogenannten Kongress zusammentreten und den Text zu drei Fünfteln verabschieden.

Die frühere Gesundheitsministerin Simone Veil hatte 1975 den Weg zum legalen Schwangerschaftsabbruch freigemacht. Im vergangenen Jahr wurden in Frankreich gut 234.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. (AFP)

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