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Sonderpolizisten stehen hinter den Angeklagten in einem Glaskasten während des Beginns des Prozesses für die Brüsseler Anschläge vom 22. März 2016.

© dpa / Olivier Matthys/Pool AP/dpa

Mammutverfahren in Schlussphase: Lebenslänglich für Drahtzieher der Brüsseler Anschläge gefordert

Die belgische Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für die Verantwortlichen der Brüsseler Terroranschläge von 2016, obwohl der Drahtzieher Atar wahrscheinlich bereits verstorben ist.

Schlussphase im Prozess um die Brüsseler Terroranschläge von 2016: Die belgische Staatsanwaltschaft hat am Montag die ersten Strafmaß-Plädoyers für die acht im Juli für schuldig befundenen Angeklagten gehalten. Für den Anschlags-Drahtzieher Oussama Atar forderte die Anklage lebenslange Haft. Die Strafe wäre allerdings rein symbolisch, denn Atar kam vermutlich bereits 2017 in Syrien ums Leben.

Insgesamt sechs Angeklagten drohen lebenslange Haftstrafen wegen 35-fachen Mordes, versuchten Mordes in hunderten weiteren Fällen und Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe. Zwei Komplizen müssen mit bis zu zehn Jahren Gefängnis rechnen.

Dem Drahtzieher Atar soll nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft rückwirkend auch die belgische Staatsangehörigkeit aberkannt werden, die der Islamist mit marokkanischen Wurzeln hatte. Atar gilt auch als einer der mutmaßlichen Auftraggeber der Pariser Anschläge vom November 2015 mit 130 Toten.

32
Menschen sind mindestens am Flughafen und in der Metro der belgischen Hauptstadt am 22. März 2016 getötet worden.

Das Brüsseler Schwurgericht hatte acht Angeklagte bereits Ende Juli für schuldig befunden, zu der islamistischen Gruppierung gehört zu haben, die am Flughafen und in der Metro der belgischen Hauptstadt am 22. März 2016 mindestens 32 Menschen tötete und Hunderte weitere verletzte.

Beteiligung an den Brüsseler Anschlägen

Die Jury ging bei ihrem Schuldspruch sogar von 35 Todesopfern aus: Die Geschworenen schlossen drei Menschen ein, die später an Folgen der Anschläge starben.

Das Gericht verhandelte auch über den Antrag des französischen Hauptangeklagten Salah Abdeslam, der seine Strafen vollständig in Belgien verbüßen will. Er war bereits in Paris wegen der Anschläge vom November 2015 zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, die wegen der Schwere der Tat nicht gemindert werden kann.

Abdeslams Anwälte sehen durch diese Regelung die europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der Franzose mit marokkanischen Wurzeln, der am 15. September 34 Jahre alt wird, hatte eine Beteiligung an den Brüsseler Anschlägen bestritten, da er zu diesem Zeitpunkt in Polizeigewahrsam war.

Straffrei könnte in Brüssel der Tunesier Sofien Ayari ausgehen. Der Staatsanwalt Bernard Michel erklärte, es sei unter belgischem Recht nicht möglich, seine 20-jährige Haftstrafe aus früheren Gerichtsurteilen noch zu erhöhen. Dabei ging es um die Pariser Anschläge und einen späteren Schusswechsel mit der Polizei.

Mit Verkündung des Strafmaßes wird in Brüssel in gut zwei Wochen gerechnet. Eine Berufung ist nicht möglich. Es ist das größte Verfahren der jüngeren belgischen Geschichte mit fast tausend Nebenklägern. Das Gericht tagt seit Anfang Dezember des vergangenen Jahres unter hohen Sicherheitsauflagen im früheren Nato-Hauptquartier. (AFP)

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