Tagesspiegel Plus
Israel und das Völkerrecht: War der Angriff auf das Flüchtlingslager Dschabalia ein Kriegsverbrechen?
Die absichtliche Tötung Unschuldiger ist auch im Kriegsfall verboten. Doch nicht immer, wenn Zivilisten sterben, wurden sie absichtlich getötet. Ihr Tod kann ein „Kollateralschaden“ sein.
Von Malte Lehming
Terroristen entführen ein Passagierflugzeug und steuern es auf ein Fußballstadion zu. Eine Katastrophe droht, Tausende Zuschauer könnten sterben. Darf die Bundeswehr in diesem Fall das Flugzeug abschießen, um das Leben der Menschen am Boden zu retten? Nein, entschied das Bundesverfassungsgericht im August 2007. Die gezielte Tötung Unschuldiger sei immer und unter allen Umständen verboten.
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