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Drei Ärztinnen stehen in einem Operationssaal vor einem Patienten, der auf einem Tisch liegt.

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Tagesspiegel Plus

OP-Verbot für schwangere Chirurginnen: „Ein großer Nachteil im Vergleich zu den männlichen Kollegen“

Wer als Chirurgin schwanger wird, muss noch immer mit einem pauschalen OP-Verbot rechnen. Dabei sollte ein Gesetz das längst ändern. Eine Initiative von Ärztinnen wird nun selbst aktiv.

Seit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 dürfen schwangere Chirurginnen das machen, was sie am liebsten tun: operieren. Das war ihnen zuvor – abgesehen von wenigen Ausnahmefällen – ab Bekanntgabe der Schwangerschaft untersagt.

Es gibt jedoch einen Haken: Denn das Operieren ist nach wie vor nur unter der Voraussetzung möglich, dass eine sogenannte individuelle Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz vorliegt, angefertigt durch den Arbeitgeber.

Bei einer Chirurgin kommt ein OP-Verbot einem Beschäftigungsverbot gleich.

Maya Niethard, Unfallchirurgin

Doch diese Gefährdungsbeurteilung fehlt bislang oft, sodass pauschale OP-Verbote für schwangere Chirurginnen auch heute keine Seltenheit sind. Die Ärztinnen-Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ will das ändern. Künftig sollen Positivlisten für alle chirurgischen Fachdisziplinen aufzeigen, wo welche Risiken bestehen, wie sie sich ausschalten lassen und welche Tätigkeiten weiterhin problemlos möglich sind.

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