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Das Foto zeigt ein Schild mit der Aufschrift „Cour de Justice de l’Union Europeene“ vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Der EuGH hat entschieden, dass Patienten eine Kopie ihrer Krankenakte kostenlos erhalten müssen. (Archivfoto)

© dpa/Harald Tittel

Kostenlose Kopie der Krankenakte: Europäischer Gerichtshof entscheidet im Sinne der Patienten

Wer eine Kopie seiner Krankenakte haben möchte, muss dafür keine Kosten mehr übernehmen. Hintergrund für das Urteil ist ein Fall vor dem deutschen Bundesgerichtshof.

Sollte ein Patient mit einer Behandlung unzufrieden sein, ist die Patientenakte ein wichtiges Dokument, um mögliche Fehler belegen zu können. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Patienten nun von ihrem Arzt eine kostenlose Kopie ihrer Krankenakte verlangen.

Die Ärzte dürfen Patienten nur dann dafür zur Kasse bitten, wenn der Patient bereits einen ersten Durchschlag gratis erhalten hat, wie die Richter am Donnerstag in Luxemburg mitteilten.

Deutsche Regelung verstößt damit gegen EU-Recht

Hintergrund ist ein Fall vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Ein Patient verlangte von seiner Zahnärztin eine Kopie seiner Unterlagen, weil er einen Behandlungsfehler vermutete. Die Zahnärztin forderte jedoch, dass er – wie nach deutschem Recht vorgesehen – die Kosten dafür übernimmt.

Der EuGH entschied nun im Sinne des Patienten. In der Datenschutzgrundverordnung sei ein solches Recht verankert.

Auch müsse der Antrag nicht begründet werden. Über den konkreten Fall muss nun das deutsche Gericht entscheiden. (dpa)

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