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Holzbretterzaun und Stacheldraht am ehemaligen Straflager Perm 36 (Symbolbild)

© Foto: Matthias Tödt / dpa

Wegen Extremismus verurteilt: Zehn Jahre russisches Straflager nach Protest gegen Corona-Lockdown

Vor mehr als zwei Jahren hatte der Verurteilte in der Teilrepublik Nordossetien gegen die Schutzmaßnahmen demonstriert. Dafür erhielt er nun eine Haftstrafe.

Nach Aufrufen zu Protesten gegen einen Lockdown in der Corona-Pandemie hat ein russisches Gericht einen Mann wegen Extremismus verurteilt. Zehn Jahre Straflager drohen dem 1981 geborenen Opernsänger.

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Der Verurteilte Wadim Tscheldijew hatte laut dem am Dienstag verkündeten Urteil des Gerichts in Rostow am Don vor mehr als zwei Jahren in der Teilrepublik Nordossetien im Nordkaukasus zu Demonstrationen für eine Rücknahme der „Selbstisolation“ in der Corona-Pandemie aufgerufen.

Wie der Anwalt Pawel Tschikow in seinem Blog im Nachrichtenkanal Telegram mitteilte, wurden auch zwei „Mitorganisatoren“ der Proteste zu acht und zu achteinhalb Jahren Lagerhaft verurteilt.

Bei den Kundgebungen in der nordossetischen Hauptstadt Wladikawkas waren auch Forderungen nach einem Rücktritt der Regierung und nach Neuwahlen laut geworden. Als Uniformierte versuchten, die Proteste aufzulösen, kam es zu Zusammenstößen. Bei der Aktion im April 2020 hatte es mehr als 100 Festnahmen gegeben.

Tscheldijew und die beiden ebenfalls Verurteilten wurden nun als Organisatoren bestraft. Anfängliche Vorwürfe wegen Rowdytums gegen den Sänger waren in eine Anklage wegen extremistischer Tätigkeit und Organisation von Massenunruhen umgewandelt worden. (dpa)

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