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Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) kommt nicht aus den Schlagzeilen.

© dpa/Carsten Koall

Wofür 1,4 Millionen Anwaltshonorare?: Brandenburger Landtag will Aufklärung

Erst die Schlesinger-Affäre, dann erste Aufklärung, jetzt erste Kosten der Aufklärung. Brandenburgs Politik will Auskunft vom RBB.

Der Hauptausschuss im brandenburgischen Landtag erwartet vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) Aufklärung zu Anwaltskosten von mehr als einer Million Euro. Bislang sei nicht vorgetragen worden, was genau der klare Auftrag der Anwaltskanzlei sei, die vor Monaten mit der Aufklärung des RBB-Skandals begonnen hatte, mahnte der Ausschussvorsitzende Daniel Keller (SPD) am Mittwoch in einer Sitzung in Potsdam an. Die mandatierte Kanzlei ist Lutz/Abel mit Sitz in München und Hamburg.

Honorare von 1,4 Millionen Euro?

Hintergrund des Unmuts ist ein Medienbericht des RBB-Rechercheteams von Wochenanfang über Anwaltskosten. Darin wurde die bis November aufgelaufene Summe von mindestens 1,4 Millionen Euro genannt. Die Anwaltskanzlei war im Sommer inmitten der Krise rund um Filzvorwürfe gegen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und den zurückgetretenen Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf beauftragt worden. Ein erster Teilbericht (mit mageren Ergebnissen) liegt vor, der Abschlussbericht steht noch aus.

Keller betonte, es wäre besser gewesen, wenn Interims-Intendantin Katrin Vernau proaktiv zu Anwaltskosten kommuniziert hätte. Stattdessen würden jetzt erneut aus einem Medienbericht Details bekannt. Der Ausschusschef sagte auch: „Das sorgt am Ende nachher wieder für einen Vertrauensverlust in der Belegschaft.“

Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) sagte auf Nachfrage von Abgeordneten der Freien Wähler und der Linken zu den Anwaltskosten, dass er die Berichterstattung zur Kenntnis genommen habe „und dadurch ist mir auch bekannt, welche Höhe es ist“. Brandenburg hatte bis vor kurzem die Rechtsaufsicht über den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender. Seit Dezember sei sie beim Land Berlin, ergänzte Grimm. Bei der Aufsicht wechseln sich die beiden Bundesländer ab. Wobei es den Senats- und Staatskanzleien freisteht, an den Sitzungen des RBB-Verwaltungsrates teilnehmen. Das ist in der Vergangenheit nicht immer geschehen, auch dies ein Hinweis auf die sehr laxe Kontrollpraxis beim öffentlich-rechtlichen Sender. Der Rundfunkrat, das ist eines der Kontrollgremien in dem Sender, hat für Freitag in Berlin eine außerordentliche Sitzung zu den Anwaltskosten angesetzt. Dort wird auch Interims-Intendantin Vernau erwartet. Der Hauptausschuss des Landtages will die Erkenntnisse aus der Sitzung prüfen und behält sich die Option offen, noch weitere Fragen an den Sender zu stellen oder eine weitere Sitzung dazu einzuberufen. Erstaunlich ist, wie akribisch der Landtag in Potsdam arbeitet und wie entschlossen das Abgeordnetenhaus in Berlin vor sich hin dämmert.

Parallel zu der Anwaltskanzlei ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum RBB-Skandal. Zudem prüfen die Rechnungshöfe in Berlin und Brandenburg den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender.

Ende Februar soll der Abschlussbericht von Lutz/Abel vorliegen. Die Öffentlichkeit sollte dann nicht erschrecken, wenn die Anwaltskosten aller befassten Kanzleien weit über dem Betrag liegen, den Patricia Schlesinger für Essen, Massagesessel, Edelsofa und Feinparkett etc. ausgegeben hat. Ein Trost kann das nicht sein: Der Beitragszahler muss für beides aufkommen. Und der RBB steckt weiter in den roten Zahlen. Was für ein Desaster. (mit dpa)

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